Nach Affäre Strasser

Neues strengeres Lobbyisten-Gesetz

Die Lobbyismus-Affäre um den früheren ÖVP-Europa-Abgeordneten Ernst Strasser führt jetzt zu strengeren Regeln. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner stellt ihren Entwurf für ein neues Lobbyisten-Gesetz vor. In einem öffentlichen Register sollen alle Lobbyisten genannt werden, für wen sie arbeiten, welches Ziel der Auftrag hat, und wie viel Geld bezahlt wird.

Mittagsjournal, 25.03.2011

Gaby Konrad

Genaue Regeln

Eine wichtige Frage für das neue Lobbyisten-Gesetz: wer ist eigentlich Lobbyist? laut Definition aus dem Justizministerium jemand, der Geld dafür nimmt, dass er fremde Interessen gegenüber der Öffentlichen Hand vertritt. Ein Beispiel: Der Bau einer Straße wird öffentlich ausgeschrieben, eine bewerberfirma engagiert einen Profi, der für sie bei der Vergabe lobbyiert.

Im Ministerium registriert

Nicht als Lobbyisten gelten demnach Vertreter von Arbeiter und Wirtschaftskammer, von Gewerkschaft und Industriellenvereinigung. Und diskutiert wird jetzt noch, ob Amtsträger, das heißt also aktive Politiker, aber auch Sektionschefs und Landesräte, nebenbei als Lobbyisten arbeiten dürfen.

Alle Lobbyisten sollen jedenfalls im Justizministerium öffentlich mit Name und Anschrift registriert werden. dort soll dann aber auch einsehbar sein, für wen sie arbeiten, welchen Auftrag sie erfüllen sollen, und wie viel Geld dafür fließt. Auch Honorarempfehlungen für Lobbyisten sind vorgesehen - also wie viel für einen bestimmten Auftrag zu bezahlen ist - vergleichbar mit Empfehlungen für Sachverständige und Anwälte.

Und bei Zuwiderhandlung drohen Verwaltungsstrafen - wie hoch die konkret sind, will man im Justizministerim heute noch nicht sagen. Es sei aber nicht an Strafen vergleichbar wie beim Falschparken gedacht, so ein Sprecher.

Medienexperte fordert mehr Aufdeckungsjournalismus

Unterdessen fordern auch Medienexperten ein Umdenken nach der Aufdeckergeschichte rund um die Affäre Strasser in den Sunday Times. Eine solche Story wäre in Österreich kaum geschrieben worden, sagt Fritz Hausjell, Kommunikationswissenschafter an der Universität Wien. Recherchemethoden mit versteckter Kamera seien in Österreich tabu - im Ehrenkodex für die österreichische presse gelten "Irreführung" und "Verwendung geheimer Abhörgeräte" als unlautere Mittel. Ein betroffener Politiker könne sich da so gar an den Presserat wenden und dann wird ein Journalist auch verurteilt.

Solche veralteten Vorschriften sind zu ändern, fordert Hausjell, es brauche mehr Undercover-Journalismus, auch in Österreich. In der Politik, aber auch in der Wirtschaft werde immer mehr mit Inszenierungen gearbeitet. Hier gelte es verstärkt wahre Hintergründe aufzudecken.

Konkrete Beispiele, bei welchen Politikern es mehr Einschleich-Journalismus brauche, will Hausjell nicht nennen - schließlich gelte ja wie immer für alle die Unschuldsvermutung.