Ermittlungen wegen Verjährung eingestellt

Über 100 Anzeigen - keine Anklage

Der Skandal um sexuellen Missbrauch und Misshandlungen durch Vertreter der katholischen Kirche in Österreich wird so gut wie keine strafrechtlichen Folgen haben. Nach Anzeigen in mehr als hundert Fällen im Vorjahr haben die Staatsanwaltschaften nun bis auf ein Verfahren alle Ermittlungen eingestellt - und zwar wegen Verjährung.

Morgenjournal, 10.06.2011

Taten liegen zu lange zurück

Vor knapp einem Jahr hat die Klasnic-Kommission mit ihrer Anzeige gegen Verantwortliche der Schulbrüder für Aufsehen gesorgt. Aber zu einer Anklage führen sie nicht. Die Staatsanwaltschaft Wien hat ihre Ermittlungen gegen insgesamt 28 Beschuldigte aus kirchlichen Einrichtungen, davon 15 der Schulbrüder eingestellt - zum Teil wegen Todes der Beschuldigten, zum Teil wegen Verjährung, so Staatsanwaltschaftssprecher Thomas Vecsey.

Keine Beschuldigten befragt

Und weil die Vorwürfe schon verjährt sind, hat die Staatsanwaltschaft auch keine Beschuldigten befragt. Ob sie Übergriffe zugeben, bleibt strafrechtlich also ungeklärt. Von der Polizei einvernommen wurden lediglich 18 mutmaßliche Opfer, Betroffene und Zeugen. Die Vorwürfe: Vor allem Gewalt und auch sexueller Missbrauch elf Beschuldigte betreffend. Darunter war der ehemalige Provinzial, der oberste Vertreter der Schulbrüder für Zentraleuropa. Staatsanwalt Vecsey: "Gegen diesen Beschuldigten wurde das Verfahren wegen Vernachlässigung unmündiger Personen, Missbrauchs von Unmündigen und Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses geführt." Auch diese Vorwürfe sind laut Staatsanwaltschaft verjährt.

Keine Neuaufnahme mangels Beweisen

Und ein Vergewaltigungsvorwurf aus jüngerer Zeit sei aus anderen Gründen nicht neuerlich untersucht worden. Eine Mutter sagt, ihr Sohn sei als Internatsschüler bei den Schulbrüdern von sieben Tätern missbraucht worden. Staatsanwaltschaftssprecher Vecsey entgegnet, die Ermittlungen dazu seien in den 90er Jahren abgeschlossen und eingestellt worden. Man habe daher nicht noch einmal ermitteln und das mögliche Opfer befragen dürfen. Es seien keine neuen Beweismittel vorgebracht worden, die das gerechtfertigt hätten.

Verlängerung kam zu spät

Das Parlament hat zwar vor eineinhalb Jahren zwar die Verjährungsfristen für sexuellen Kindes-Missbrauch verlängert. Aber diese Änderung gilt nicht rückwirkend für Taten die bereits einmal verjährt waren.

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