Ressort verteidigt sich
Fall Golovatov: Doch Intervention von Ministerium?
Um den Fall Golovatov gibt es weiter Diskussionen: Das Nachrichtenmagazin Profil berichtet, das Justizministerium habe direkt in die Entscheidung eingegriffen. Ein Sprecher der Justizministerin weist das zurück. Die litauischen Behörden werfen dem Ex-KGB-Offizier Kriegsverbrechen vor; trotzdem ist er von den österreichischen Behörden freigelassen worden.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 23.07.2011
Frist vom Justizministerium
Im Nachrichtenmagazin Profil meldet sich der zuständige Staatsanwalt in Korneuburg, Karl Schober zu Wort. Nicht er habe den litauischen Behörden eine kurze Frist gesetzt, um den Haftbefehl gegen Golovatov zu präzisieren, sondern das habe das Justizministerium getan. Der EX-KGB-Offizier ist nach 24 Stunden freigelassen worden, weil der Haftbefehl den österreichischen Behörden zu unpräzise war.
Ministerium: Üblich
Ein Sprecher der Justizministerin versteht die Aufregung nicht. Das sei in solchen Fällen die übliche Vorgangsweise. Kontakte mit ausländischen Behörden würden immer über das Justizministerium, und nicht über die zuständige Staatsanwaltschaft laufen. Die Entscheidung, den Mann freizulassen, also keinen Haftantrag zu stellen, habe dann aber die Staatsanwaltschaft Korneuburg, im Einvernehmen mit Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium getroffen. Eine Weisung habe es in diesem Fall nicht gegeben.
Haftbefehl mangelhaft
Und, das Justizministerium bleibt dabei: man habe keine andere Wahl gehabt, als den Mann schon nach kurzer Zeit freizulassen. Im Haftbefehl hätten wesentliche Details gefehlt - ohne diese Details sei es nach österreichischem Recht nicht möglich, und auch nach mehrmaligen Anfragen bei den litauischen Behörden seien diese Zusatzinformationen nicht nachgeliefert worden.
Unter anderem hätte der Haftbefehl keine Namen der Opfer enthalten. Die litauischen Behörden werfen Golovatov ja vor, für den Tod von 14 Menschen verantwortlich zu sein. Er soll Anfang 1991 eine Spezialeinheit befehligt haben, die damals den Fernsehturm von Vilnius angegriffen hat.
Kein individualisierter Tatverdacht
Es gibt aber auch Strafrechtsexperten, die das anders sehen, etwa Klaus Schwaighofer von der Universität Innsbruck. Seiner Meinung nach hätten die österreichischen Behörden Golovatov bis zu 18 Tage festhalten können. Auch das lässt ein Sprecher des Justizministeriums nicht gelten. Nach österreichischer Rechtslage brauche es einen sogenannten individualisierten Tatverdacht, und nur dann hätte man Golovatov die besagten 18 Tage festhalten können.
Übersicht
- Litauen