"Es wäre bis zu 18 Tage Zeit gewesen"
Jurist: Frühe Freilassung unbegründet
"Die Staatsanwaltschaft im Einklang mit dem Justizministerium konnte aus rechtlichen Gründen nicht anders" - so lautet die Rechtfertigung des Justizministeriums zur Freilassung des ehemaligen KGB-Offiziers Michail Golovatov nach nur 22 Stunden. Zweifel an dieser Argumentationslinie meldet der Innsbrucker Strafrechtsexperte Klaus Schwaighofer an.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 21.07.2011
Bis zu 18 Tagen
Schwaighofer betrachtet es als "sehr ungewöhnlich, dass die Staatsanwaltschaft sofort die Enthaftung veranlasst hat und nicht das Gericht hat entscheiden lassen." Österreich hätte Litauen eine deutlich längere Frist geben können, jedenfalls 48 Stunden, so Schwaighofer. Und darüber hinaus hätte man sogar bis zu 18 Tagen Zeit gehabt, um eine Person festzuhalten - nach europäischem Auslieferungsübereinkommen.
Tatverdacht gegeben
Auch nach innerstaatlichem Recht wäre es nach Ansicht Schwaighofers kein Problem gewesen, Golovatov länger festzuhalten. Dafür wäre zwar ein Tatverdacht notwendig gewesen, aber dafür scheine es hinreichend zu sein, dass Golovatov eine Einheit befehligt hat, die auf Menschen geschossen hat, so Schwaighofer.
Vergleichsfall Sanader
Und der Strafrechtsprofessor verweist auf den Fall des ehemaligen kroatischen Regierungschefs Ivo Sanader. Der in seiner Heimat unter Korruptionsverdacht stehende Ex-Politiker war im Dezember 2010 auf der Tauernautobahn festgenommen worden, er ist erst sieben Monate später nach Kroatien überstellt worden. In diesem Fall habe man die Latte rechtlicher Prüfungen nicht so hoch gelegt, stellt der Strafrechtler fest.
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