Festhalten "scheiterte an unklarem Tatverdacht"
Fall Golovatov: Justiz spielt Ball an Litauen zurück
Im Justizministerium sah man sich heute jedenfalls veranlasst minutiös darzulegen, warum man aus rein rechtlicher Sicht tatsächlich keine andere Möglichkeit hatte, als den Ex-KGB-Offizier wieder nach Hause zu schicken. Dessen Festhalten sei "nur am unklaren Tatverdacht" gescheitert.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 20.07.2011
Beate Tomassovits
Tatverdacht auf Litauisch
Der Leiter der Sektion für Strafsachen im Justizministerium, Christian Pilnacek, hat vor Journalisten zur Causa des russischen Ex-KGB-Offiziers Michail Golovatov erklärt, dass dessen Festhalten "nur am unklaren Tatverdacht" gescheitert sei. Die nach mehrmaligem Urgieren englische Kurzversion der vorgeworfenen Vergehen sei eine "Umschreibung eines historischen Tatgeschehens" gewesen, die nicht eine "individualisierte Zuordnung" der angeblich begangenen Straftaten enthalten habe.
Urheberschaft nicht schlüssig
Diese wäre laut Pilnacek "notwendig" gewesen, "die Urheberschaft muss schlüssig dargelegt werden". Pilnacek: "Ich verstehe die Aufregung aus Litauen." Gerade aber aus diesem Grund wunderte sich der Sektionschef, warum Litauen nicht die notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen konnte. Dass Golowatow 1991 der Befehlshaber einer Sondereinheit gewesen sei, durch deren Stürmung eines Fernsehturms 14 Personen getötet worden sein sollen, "reicht nicht als Beweis".
Anklageschrift ungewöhnlich
Dass eine Person festgenommen werde und erst danach der Tatverdacht konkretisiert werde, ist laut Pilnacek eine "problematische Situation". Auch die zu Anfang übermittelten 13 Seiten der Anklageschrift von Vilnius auf Litauisch bezeichnete Pilnacek als "ungewöhnlich" für die Golovatov von Vilnius vorgeworfenen Vergehen.