Zu niedrig eingestuft
Oberstgericht bringt Kassierinnen Geld
Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs könnte für zigtausende Angestellte im Handel mehr Gehalt bringen. Der OGH hat einer Supermarkt-Kassierin recht gegeben - sie sei in einer zu niedrigen Verwendungsgruppe eingestuft worden, sagen die Richter. Die Gewerkschaft sieht darin ein richtungsweisendes Urteil.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 12.08.2011
Mehr Geld für Arbeit an Scanner-Kassa
Die betroffene Supermarkt-Kassierin muss von der Handelskette fast 2.000 Euro Gehalt zurückbekommen. Sie ist für die OGH-Richter falsch eingestuft worden - statt in der Verwendungsgruppe drei, nur in der Gruppe zwei.
Das Kassieren an einer Scanner-Kasse sei mit erhöhtem Stress und Zeitdruck verbunden, und erfordere erhöhte Konzentration, heißt es in dem Urteil. Unter anderem deswegen müsse diese Arbeit höher eingestuft, und daher besser bezahlt werden.
Viele falsch eingestuft
Die Gewerkschaft für Privatangestellte sieht darin ein richtungsweisendes Urteil. Rund 50.000 Menschen seien als KassierInnen tätig. Ein Drittel bis die Hälfte dürfte falsch eingestuft sein, schätzt die GPA. Die Betroffenen könnten auch zu wenig bezahltes Gehalt zurückfordern, laut Handels-KV für ein Jahr rückwirkend.
Wirtschaftskammer will prüfen
Bei der Wirtschaftskammer glaubt man hingegen nicht, dass es viele weitere Betroffene gibt. Die von der Gewerkschaft genannte Zahl sei aber in jedem Fall zu hoch gegriffen, sagt Fritz Aichinger von der Sparte Handel.
Die Betriebe würden in den nächsten Wochen alle Verträge überprüfen. In jenen Fällen, wo tatsächlich falsch eingestuft wurde, würden sie natürlich das OGH-Urteil umsetzen.
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