Zu niedrig eingestuft

Oberstgericht bringt Kassierinnen Geld

Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs könnte für zigtausende Angestellte im Handel mehr Gehalt bringen. Der OGH hat einer Supermarkt-Kassierin recht gegeben - sie sei in einer zu niedrigen Verwendungsgruppe eingestuft worden, sagen die Richter. Die Gewerkschaft sieht darin ein richtungsweisendes Urteil.

Abendjournal, 12.08.2011

Mehr Geld für Arbeit an Scanner-Kassa

Die betroffene Supermarkt-Kassierin muss von der Handelskette fast 2.000 Euro Gehalt zurückbekommen. Sie ist für die OGH-Richter falsch eingestuft worden - statt in der Verwendungsgruppe drei, nur in der Gruppe zwei.

Das Kassieren an einer Scanner-Kasse sei mit erhöhtem Stress und Zeitdruck verbunden, und erfordere erhöhte Konzentration, heißt es in dem Urteil. Unter anderem deswegen müsse diese Arbeit höher eingestuft, und daher besser bezahlt werden.

Viele falsch eingestuft

Die Gewerkschaft für Privatangestellte sieht darin ein richtungsweisendes Urteil. Rund 50.000 Menschen seien als KassierInnen tätig. Ein Drittel bis die Hälfte dürfte falsch eingestuft sein, schätzt die GPA. Die Betroffenen könnten auch zu wenig bezahltes Gehalt zurückfordern, laut Handels-KV für ein Jahr rückwirkend.

Wirtschaftskammer will prüfen

Bei der Wirtschaftskammer glaubt man hingegen nicht, dass es viele weitere Betroffene gibt. Die von der Gewerkschaft genannte Zahl sei aber in jedem Fall zu hoch gegriffen, sagt Fritz Aichinger von der Sparte Handel.

Die Betriebe würden in den nächsten Wochen alle Verträge überprüfen. In jenen Fällen, wo tatsächlich falsch eingestuft wurde, würden sie natürlich das OGH-Urteil umsetzen.

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