Mehr U-Ausschüsse im Parlament

Der Erfolg des Korruptions-Untersuchungsausschusses lässt die Stimmen nach mehr Ausschüssen dieser Art lauter werden - etwa indem man diese Ausschüsse nicht vom Wollen der Nationalratsmehrheit abhängig macht, sondern indem man jeweils einer Minderheit der Abgeordneten das Recht gibt, so einen Ausschuss einzusetzen - so wie es zum Beispiel in Deutschland der Fall ist.

Morgenjournal, 18.10.2012

Der Korruptions-Untersuchungsausschuss ist jetzt offiziell Geschichte. Alle Fraktionen bilanzieren ihn offiziell als Erfolg - und in diesem Jahr seines Bestehens haben sich politisch interessierte Staatsbürger jeweils für seine Fortsetzung ausgesprochen: Kurzum, das Instrument U-Ausschuss genießt offenbar allenthalben Sympathie. Jetzt stellt sich die Frage, ob es in Zukunft mehr davon geben soll - etwa indem man ihn nicht vom Wollen der Nationalratsmehrheit abhängig macht, sondern indem man jeweils einer Minderheit der Abgeordneten das Recht gibt, so einen Ausschuss einzusetzen - so wie es zum Beispiel in Deutschland der Fall ist.

SPÖ und ÖVP versprechen Gespräche

Eigentlich wärs so etwas wie ein Fenster der Gelegenheit für das Minderheitsrecht auf U-Ausschuss: Die Nachrede für dieses Instrument ist gut, nach dem Korruptionsausschuss - und eine große politische Kraft, nämlich die SPÖ, hat soeben auf ihrem Parteitag ein eindeutiges Bekenntnis zum U-Ausschuss als Minderheitsrecht abgelegt, auf Antrag der Parteijugend. Jetzt gehts darum, die vor eineinhalb Jahren mangels Einigung im Detail eingeschlafenen Allparteienverhandlungen wieder aufzunehmen. An uns solls nicht scheitern, sagt SP-Klubobmann Josef Cap: er will die Gruppe, die sich bisher mit der Frage befasst habe zu weiteren Gesprächen einladen.

ÖVP-Klubobmann Karl-Heinz Kopf über das vorbereitende Geschäftsordnungskomitee: es sollte die nächsten Wochen zusammentreten.

Opposition skeptisch

FPÖ-Klubobmann Heinz-Christian Strache hört die Botschaft wohl, und will auch verhandeln, allein ihm fehlt der Glaube: Cap und Kopf hätten schon 2009 Versprechen gemacht und sie gebrochen, es würde ihn wundern, wenn es jetzt anders sein sollte.

Auch BZÖ-Klubobmann Josef Bucher ist skeptisch: das BZÖ stehe dazu, das Minderheitsrecht als Oppositionsrecht einzuführen. Aber er habe den Eindruck, dass SPÖ und ÖVP auf Zeit spielen und die Wahlen abwarten wollten.

ÖVP noch zurückhaltend

Die Zeiten haben sich geändert, versichert SP-Klubchef Cap: die Bevölkerung habe das Kontrollrecht des Parlaments begrüßt und diesem Auftrag wolle man entsprechen.

Wohingegen VP-Klubchef Kopf weniger Optimismus verbreitet, betreffend den Ausgang der Verhandlungen. Denn für ihn gehts nicht nur ums Minderheitsrecht, also um die Frage, wie viele Stimmen es braucht, um einen U-Ausschuss einzusetzen. Ein Minderheitenrecht brauche auch eine gravierende Änderung der Verfahrensordnung könne es nicht geben, dafür sei das Verfahren rechtsstaatlich zu bedenklich.

Die Klubobfrau der Grünen, Eva Glawischnig, verbreitet jedenfalls Optimismus: die Vorarbeiten seien geleistet, das deutsche Modell könne man jederzeit in die österreichische Rechtsordnung übernehmen, dazu fehle jetzt lediglich die Zustimmung der SPÖ.

Die Zeit ist reif für neue Verhandlungen, lassen alle Seiten wissen, das Thema könnte bei der nächsten Parlaments-Präsidialkonferenz übernächste Woche zur Sprache kommen.