Vollverschleierung schon jetzt verboten

Vollverschleiert auf den europäischen Straßen? Als Frankreich das sogenannte Burka-Verbot als Synonym für diverse Arten des Gesichtsschleiers verhängt hat, meinte man im Rest Europas noch: nicht notwendig. Jetzt ist die Debatte über ein Verbot im öffentlichen Raum auch in Deutschland angekommen - und in Österreich. Schon jetzt ist das Tragen von Gesichtsschleiern vor Gericht und bei Personenkontrollen untersagt. Das betrifft vor allem Beamte der Polizei, die recht unterschiedliche Erfahrungen mit dem Vollzug dieses Gesetzes machen.

Vollverschleierte Frau

APA/dpa/Frank Leonhardt

Morgenjournal, 20.8.2016

Stefanie Leodolter

Das Gesicht - konkret also die Augen, Gesichtszüge und damit auch die Mimik einer Person müssen sicht- und erkennbar sein. So sieht es das Gesetz für die Identitätsüberprüfung von Passagieren am Flughafen, vor Gericht geladene Personen und jenen, die von der Polizei kontrolliert werden, vor. Die Vorgehensweise ist situationsabhängig, sagt der Sprecher der Wiener Polizei, Patrick Mayerhofer. Die Identitätsfeststellung könne auch zwangsweise durchgeführt werden, dafür gebe es klare gesetzliche Richtlinien. Man schaue aber auf die Verhältnismäßigkeit.

Dennoch komme es immer wieder vor, dass die betroffene oder sogar eine Begleitperson verweigert, dass der Gesichtsschleier abgenommen wird. Bei der Wiener Polizei setzt man in solchen Fällen primär auf Aufklärung, sagt Mayerhofer: man werde den Dialog suchen und erklären, dass es notwendig sei, zur Identitätsfeststellung die Burka abzunehmen. Wenn es zu einer strafbaren Handlung gekommen sei, sei es auch möglich die Burka zwangsweise abzunehmen.

Ein generelles Verschleierungsverbot im öffentlichen Raum - wie von Integrationsminister Kurz gefordert - würde derartige Amtshandlungen in Zukunft überflüssig machen. Bewerten will man die Diskussion vonseiten der Polizei freilich nicht. Der Rahmen für die Personenkontrollen sei klar geregelt.