Volksgerichtsprozesse und Amnestien

Entnazifizierung in Österreich

524.000 Österreicher waren NSDAP-Mitglied. Etwa 80.000 wurden vorerst in Lagern angehalten. 30.000 flüchteten ins Ausland. Schon 1949 brachte eine Amnestie 170.000 das Wahlrecht wieder. Bis 1955 gab es Volksgerichtsverfahren: 43 Todesurteile...

Dieter Stiefel über die Naziverfolgung in Österreich

In Österreich waren mehr als eine halbe Million Menschen Mitglieder der NSDAP, rund 15 Prozent der erwachsenen Bevölkerung. 1945 standen die provisorische neue Regierung und die Alliierten vor der Frage: was tun mit den ehemaligen Nationalsozialisten?

"Brutale" Nazi-Verfolgung?

Nach der Kapitulation setzt das ein, was manche heute als "brutale Nazi-Verfolgung“ bezeichnen: der vielschichtige Prozess der Entnazifizierung. Es gibt eine bürokratische und eine justizielle Entnazifizierung. Die gerichtliche Ahndung von NS-Verbrechen erfolgt auf der Grundlage der österreichischen Strafprozessordnung und neuer Gesetze, die die provisorische österreichische Regierung bereits im Frühsommer 1945 erlässt: das so genannte "Verbotsgesetz" und das Kriegsverbrechergesetz: "Man kann also nicht sagen, dass es einen rechtslosen Zustand gegeben hat“, sagt die Historikerin Claudia Kuretsidis-Haider.

Natürlich habe es eine Verfolgung von Nazis gegeben, meint Dieter Stiefel, Leiter des Instituts für Wirtschafts- und Sozialgeschichte, der 1981 das Standardwerk über "Entnazifizierung in Österreich“ geschrieben hat: "Wir verfolgen selbstverständlich Kriminelle!“ Wehleidigkeit darüber, sei völlig unverständlich. Selbstverständlich seien Nazis zur Rechenschaft gezogen worden, und es habe eine politische Säuberung in Österreich gegeben, betont Stiefel.

Das Vorgehen der Alliierten

Die Verfolgung prominenter NS-Verbrecher behalten sich die Alliierten vor. Österreich muss Nazis an jene Länder ausliefern, wo sie Verbrechen begangen haben. In Wolfsberg und Glasenbach richten die Alliierten Anhaltelager für hochrangige Nazis ein - rund 80.000 werden zwischen 1945 und 1948 dort eingeliefert.

Diese Lager seien zwar der Versuch der Umerziehung und Isolierung gewesen, meint Dieter Stiefel, leider sei das aber ziemlich schief gegangen. Die Inhaftierten seien ziemlich gut behandelt worden, hätten Netzwerke gebildet, ein Identitätsgefühl entwickelt und viele seien mit dem Gefühl herausgekommen, dass ihnen Unrecht getan worden sei.

Auch der Versuch der Alliierten, eine bürokratische Entnazifizierung und Registrierung aller Nazis durchzuführen, schlägt fehl. Sie überlassen diese Aufgabe den österreichischen Behörden, mit der Auflage, es werde nur dann einen Staatsvertrag geben, wenn die Entnazifizierung ordentlich abgewickelt ist.

Die Volksgerichtsprozesse

Bereits im Mai 1945 beginnt der erste Volksgerichtsprozess. Insgesamt gibt es in rund 140.000 Fällen Vorerhebungen bzw. Untersuchungen wegen des Verdachts von NS-Verbrechen oder Illegalität (Zugehörigkeit zur NSDAP vor 1938). 2000 Personen werden wegen Gewaltverbrechen verurteilt. 43 Todesurteile verhängt, davon 30 vollstreckt.

Bürokratische Entnazifizierung

Durch ein sehr effizientes Erfassungssystem, das u. a. an den Erhalt von Lebensmittelkarten gekoppelt ist, werden alle ehemaligen Nationalsozialisten registriert - insgesamt laut Dieter Stiefel 536.000. Wer als Nazi registriert ist, muss Sühneabgabe leisten und ist von den Wahlen 1945 ausgeschlossen.

Eine Drei-Parteien-Einigung führt im Februar 1947 zur Einführung des Nationalsozialistengesetzes, mit einer Einteilung der Registrierten in Kriegsverbrecher, Belastete und Minderbelastete. 1948 tritt eine generelle Amnestie für Minderbelastete in Kraft. Damit sind 90 Prozent von der Entnazifizierung nicht mehr betroffen.

1957, zwei Jahre nach dem Staatsvertrag, werden auch die Schwerbelasteten amnestiert und sind wieder gleichberechtigte österreichische Staatsbürger. Stiefel dazu: "Es gibt nach 1957 keine ehemaligen Nazis mehr in Österreich!“

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