Nur zwei Prozent Hausgeburten
Hebammenarbeit in Österreich
77.914 Kinder kamen 2006 in Österreich auf die Welt. Etwas mehr als 1.500 dieser Kinder wurden zu Hause geboren. Was allerdings allen Geburten gleich ist: Eine Hebamme hat die neuen Erdenbürger und -bürgerinnen begrüßt.
8. April 2017, 21:58
Die Beiziehung einer Hebamme, wie das in juristischem Deutsch genannt wird, ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben. Im Spital ist die Hebamme Teil der Patientenversorgung. Bei einer Hausgeburt müssen die werdenden Eltern die Leistung der Hebamme selbst bezahlen, nur die wenigsten Hebammen haben einen Kassenvertrag.
Ein frühes Kennenlernen ist von Vorteil
1.500 Hebammen sind in Österreich tätig, entweder als Angestellte in einem Krankenhaus oder als niedergelassene Hebamme in freier Praxis. Viele Schwangere lernen ihre Entbindungshebamme erst bei der Geburt ihres Kindes kennen - eine Tatsache, die der Präsidentin des Österreichischen Hebammengremiums, Renate Großbichler-Ulrich, wenig Freude bereitet.
"Es ist sinnvoller, bereits während der Schwangerschaft mit der Hebamme im Entbindungskrankenhaus Kontakt aufzunehmen", meint Renate Großbichler-Ulrich. Denn, je besser sich Hebamme und Schwangere kennen, desto unterstützender kann die Hebamme bei einer Entbindung wirken.
Spontane Geburt
Viele Jahrhunderte lang waren Geburten allein Sache der Hebammen: Sie leiteten die Geburt, betreuten und berieten die Wöchnerin und standen bei Problemen mit dem Neugeborenen den Eltern zur Seite. Heute - und das ist wenig bekannt - dürfen Hebammen unkomplizierte Geburten auch alleine leiten.
Ein Arzt oder eine Ärztin müssen nur beigezogen werden, wenn es zu Problemen kommt oder wenn bereits eine Risikoschwangerschaft vorliegt. Auch einen Dammschnitt dürfen Hebammen heute durchführen.
Großer Bedarf
Auch heute noch bieten Hebammen nicht nur Geburtshilfe an. Sie begleiten die Schwangere, beantworten Fragen, beraten über den optimalen Schwangerschaftsverlauf und stehen der frischgebackenen Mutter auch nach der Geburt zur Verfügung. Allerdings verfügen nur wenige Hebammen über Kassenverträge - Leistungen, die Hebammen in freier Praxis anbieten, müssen also meist aus der Privatschatulle bezahlt werden.
Niedergelassene Hebammen fordern schon seit langer Zeit, eine Hebammensprechstunde im Mutter-Kind-Pass zu verankern, bis dato allerdings ohne Erfolg - die Finanzierung fehlt.
Kein Kindergeld
Wer sich während der Schwangerschaft trotzdem ausschließlich von einer Hebamme betreuen lassen will, muss dafür erhebliche finanzielle Konsequenzen tragen: Werden die im Mutter-Kind-Pass vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchungen nämlich nicht durchgeführt gibt es kein Kindergeld.
Diskutieren Sie mit!
Wenn Sie Fragen haben oder von Ihren eigenen Erfahrungen berichten möchten, dann rufen Sie während der Sendung unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 22 6979 an, oder posten Sie hier.
- Wie stehen Sie zu Hausgeburten?
- Wie sehen Sie die Arbeit von Hebammen?
- Haben Sie Erfahrungen mit der Betreuung durch Hebammen gemacht?
Mehr dazu in der Online-Infomappe
Hör-Tipp
Radiodoktor, Montag, 10. Dezember 2007, 14:20 Uhr