Der C.S.I.-Effekt - Teil 4

Gerichtsmedizin im Dienst der Überlebenden

Die Erforschung der DNA und das systematische Anlegen von Datenbanken hat die Arbeit der Gerichtsmedizin revolutioniert. Im praktischen Alltag der Gerichtsmediziner bleiben aber noch viele Fragen offen, wie bei der Untersuchung lebender Personen.

Die wissenschaftlichen Fragen, die klinische Mediziner an ihre Patienten stellen sind andere, als die der Gerichtsmediziner, erklärt Kathrin Yen, Leiterin des Institutes für Gerichtsmedizin in Graz.

Denn die prinzipielle Frage an den Gerichtsmediziner ist: was ist passiert. Kliniker schauen in die Zukunft und suchen nach einer geeigneten Therapie. Der Gerichtsmediziner hingegen beschäftigt sich mit der forensischen Rekonstruktion eines Ereignisses.

Unsichtbare Verletzungen

Während vom klinischen Mediziner Prellungen und Quetschungen nicht weiter beachtet werden, da sie keiner Therapie bedürfen, sind diese Verletzungen für den Gerichtsmediziner wichtige Indizien für den Tathergang. Viele dieser Verletzungen sind an der Körperoberfläche nicht sichtbar und können nur durch die Obduktion des Leichnams festgestellt werden.

Was aber, wenn das Opfer den Angriff des Täters überlebt? Wie soll ein Gerichtsmediziner am lebenden Körper die unsichtbaren Lädierungen diagnostizieren und beurteilen?

Einsatz von bildgebenden Verfahren

In der Schweizer Bundeshauptstadt Bern, am Institut für Rechtsmedizin, hatte Kathrin Yen gemeinsam mit dem Österreichischen Gerichtsmediziner Richard Dirnhofer die Idee, bildgebende Verfahren wie Computertomographie oder Magnetresonanztomographie in der Gerichtsmedizin einzusetzen. Was zuerst noch am Leichnam erprobt, wurde in einer Pilotstudie systematisch entwickelt.

Erste Ergebnisse waren überzeugend. Denn mit der Magnetresonanztherapie ließen sich Befunde erfassen, die mit bloßem Auge nicht sichtbar sind. Weichteilbefunde, Einblutungen im Muskel, Würgespuren ließen sich mit Hilfe der bildgebenden Verfahren aufzeichnen. Die Auswertung erfolgte gemeinsam mit dem Radiologen.

Nachschlagewerk für die Richter

Mit ihrer Berufung zur Leiterin der Gerichtsmedizin Graz hat Kathrin Yen die bildgebenden Verfahren in die österreichische Gerichtsmedizin implementiert. Mit der Einrichtung eines neuen Ludwig Boltzmann-Institutes für forensische Bildgebung soll die Rechtssicherheit für die Opfer erhöht werden.

Denn in dem umfangreichen Forschungsprojekt soll ein Referenz - Atlas erarbeitet werden, das Richtern und Anwälten zur Verfügung steht, um die tatsächliche Tragweite von inneren, klinisch nur schwer fassbaren Verletzungen besser beurteilen zu können.

Erste österreichische Gewaltopferambulanz

Im Rahmen des Boltzmanninstitutes wird auch die erste Gewaltopferambulanz in Österreich gegründet. Hier wird eine Anlaufstelle für Personen geschaffen, die Gewalt erlitten haben. In dieser Ambulanz können sie sich kostenlos untersuchen lassen und erhalten eine professionelle Befunddokumentation, die später auch vor Gericht verwendet werden kann.

Zusätzlich wird eine Spurensicherung durchgeführt. Solche Anlaufstellen haben sich bereits in anderen europäischen Städten bewährt. Sie stehen auch jenen Opfern zur Verfügung, die sich nicht zu einer Anzeige durchringen konnten.

Hör-Tipp
Radiokolleg, Montag, 21. April bis Donnerstag, 24. April 2008, 9:30 Uhr