Teilnahmebedingungen, Fristen, Auswahl

Statuten des Ö1 Talentestipendiums 2010

Statuten für das Ö1 Talentestipendium für bildende Kunst 2010

Das Ö1 Talentestipendium für bildende Kunst, von Ö1 und Bank Austria 2008 erstmals vergeben, ist ein zwölfmonatiges Arbeitsstipendium in Höhe von 10.000 Euro für Student/innen der vier österreichischen Kunst-Universitäten (Akademie für bildende Künste Wien, Universität für angewandte Kunst Wien, Kunstuniversität Linz sowie Universität Mozarteum Salzburg). Diese Förder-Initiative, die sich aus der Ö1 Talentebörse entwickelt hat, ist in dieser Form bisher einzigartig in Österreich.

Ziel der Ö1 Förderung ist es, mit dieser Initiative eine nachhaltige Unterstützung für den künstlerischen Nachwuchs zu schaffen. Die Grundüberlegung dabei ist, dass ein Jahr lang die Lebenshaltungskosten für ein herausragendes Talent einer der vier österreichischen Kunst-Universitäten, das von einer unabhängigen Fachjury ausgewählt wird, abgedeckt sind und sich die Stipendiatin/der Stipendiat ausschließlich der künstlerischen Arbeit widmen kann.

Das Ö1 Talentestipendium für bildende Kunst 2010 wird in Form von zwölf monatlichen Zahlungen von der Bank Austria auf das Konto der Siegerin/des Siegers überwiesen.

Teilnahmebedingungen

Bewerben können sich alle österreichischen beziehungsweise in Österreich studierenden Studentinnen und Studenten der oben angeführten Kunstuniversitäten, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung des Ö1 Talentestipendiums für bildende Kunst folgende Kriterien erfüllen:

  • Die Bewerber/innen müssen zum Zeitpunkt der Ausschreibung des Ö1 Talentestipendiums für bildende Kunst als ordentliche Hörer/innen an einer der angeführten Kunstuniversitäten inskribiert sein,
  • Die Bewerber/innen müssen sich bereits im zweiten Studienabschnitt (alte Studienordnung) bzw. in der Endphase des Bachelor- oder Master-Studiums befinden,
  • Student/innen, die Bezieher/innen eines oder mehrerer Stipendien sind, die zum Zeitpunkt der Einreichung die Gesamthöhe von insgesamt 3.000 Euro pro Jahr übersteigen, sind vom Ö1 Talentestipendium für bildende Kunst ausgeschlossen (ausgenommen davon sind die Studienbeihilfen der Studienbeihilfebehörde).

Veröffentlichung

Die Veröffentlichung für das Ö1 Talentestipendium für bildende Kunst erfolgt durch die Organe der oben genannten Kunstuniversitäten:

  • Aushang an den jeweiligen Kunstuniversitäten (inklusive Institute)
  • Kundmachung auf den Websites der vier Kunstuniversitäten, in oe1.ORF.at, sowie auf der Website der Bank Austria

Einreichung und Einreichfrist

Die Einreichfrist für das Ö1 Talentestipendium für bildende Kunst 2010 beginnt am Montag, 15. März 2010, und endet am Freitag, 30. April 2010. Es gilt das Datum des Poststempels.

Die eingereichten Arbeiten sind an die von den vier Kunstuniversitäten laut Aushang veröffentlichten internen Abgabe- bzw. Post-Adressen zu bringen beziehungsweise zu senden. Die abgegebenen Unterlagen beziehungsweise Einsendungen müssen den Vermerk "Ö1 Talentestipendium für bildende Kunst 2010" tragen.

Bewerbungsunterlagen

Blatt 1 enthält folgende Daten der Bewerber/innen:

  • Name
  • Adresse
  • Geburtsdatum
  • Telefonnummer
  • Kontoverbindung (Bank, Bankleitzahl, Kontonummer, Kontowortlaut)
  • Angaben über die derzeitige finanzielle und berufliche Situation.
Die betreffenden Formulare (PDF-Format) sind von den Websites der jeweiligen Kunstuniversitäten zu laden.

Blatt 2 enthält:

  • Biografische Angaben (Ausbildung und Angaben über bisherige künstlerische Aktivitäten wie zum Beispiel Ausstellungen, Studienreisen, Teilnahme an Wettbewerben etcetera)
  • Einen Kurz-Kommentar zu den Arbeiten der Künstlerin/des Künstlers
  • Angaben über Arbeitsvorhaben während der Laufzeit des Stipendiums
Der Bewerbung ist eine Bestätigung des 2. Studienabschnitts sowie eine Inskriptionsbestätigung beizulegen.

Den Bewerbungsunterlagen muss eine CD oder DVD mit folgenden Daten beigelegt sein:

  • 10 Werkfotos bzw. Videos
  • Werkbeschreibungen
  • Künstler/innen-Biografie
  • Künstler/innen-Foto (Auflösung 300 dpi)

Beilagen

Damit sich die unabhängige Fach-Jury ein Bild über die künstlerische Tätigkeit der Bewerber/innen für das Ö1 Talentestipendium für bildende Kunst 2010 machen kann, ist den Unterlagen die oben angeführte CD oder DVD mit 10 Werkfotos beziehungsweise Videos anzuschließen.

Keinesfalls sind Originale mit zu senden oder abzugeben. Die Unterlagen der Bewerberinnen und Bewerber können bei den jeweiligen Stellen der oben angeführten Kunstuniversitäten nach Verlautbarung der Siegerin/des Siegers des Ö1 Talentestipendiums für bildende Kunst 2010 abgeholt werden. Eine Haftung für den Verlust von eingelangten Unterlagen wird jedoch in keinem Fall übernommen.

Fach-Jury

Die unabhängige Fachjury für das Ö1 Talentestipendium für bildende Kunst 2010 setzt sich aus vier externen, also nicht dem jeweiligen Professoren-Kollegium angehörenden, Vertreter/innen der oben genannten Kunstuniversitäten, zwei Vertreter/innen von Ö1, sowie einer/em Vertreter/in der Bank Austria zusammen.

Die externen Juror/innen werden von der jeweiligen Institution autonom ausgewählt. Gesamtzahl: sieben Juror/innen.

Auswahlverfahren

Jede der vier oben angeführten Kunstuniversitäten trifft aus den eingelangten Einreichungen eine Vorauswahl, aus der drei Finalbewerber/innen pro Kunst-Universität hervorgehen. Das Vorauswahl-Verfahren an den Kunstuniversitäten muss bis 15. Juli 2010 abgeschlossen sein.

Die Kunstuniversitäten verständigen danach jene drei Teilnehmer/innen, die sie jeweils als Finalist/innen für das Ö1 Talentestipendium für bildende Kunst 2010 ausgewählt haben.

In Folge übermitteln die Kunstuniversitäten die Namen und Unterlagen ihrer Finalist/innen, sowie die Gesamtanzahl der Teilnehmer/innen für das Ö1 Talentestipendium für bildende Kunst 2010 bis Montag, 19. Juli 2010, an Ö1 (Kontakt: Matthias Osiecki, Telefon: 01/50101 - DW 16013 bzw. E-Mail: matthias.osiecki@orf.at).

Die zwölf Finalbewerber/innen werden von Ö1 über den genauen Zeitpunkt der Jury-Sitzung in Kenntnis gesetzt. Der Jury-Termin, die Zusammensetzung der Jury, sowie die Liste mit den Namen der Finalist/innen werden in oe1.ORF.at/talenteboerse bekannt gegeben.

Abgabe von 3 Original-Arbeiten

Die zwölf Finalbewerber/innen bringen oder senden im Zeitraum von Montag, 16. August bis Mittwoch, 1. September 2010, drei Originale (Maximalformat: 1,50 x 1,50 Meter, dieses Format gilt ebenso für skulpturale Arbeiten, deren Maximalgewicht 30 Kilogramm nicht überschreiten darf) an Radio Österreich 1 (bei persönlicher Abgabe: wochentags jeweils zwischen 9:00 und 15:00 Uhr gegen Voranmeldung, Kontakt: Maria Frank, Telefon: 01/50101 - DW 16001, 1040 Wien, Argentinierstraße 30a). Sollte dies aus Format- oder Gewichtsgründen nicht möglich sein, so ist eine CD oder DVD zu senden.

Die drei Originale müssen zu jenen zehn Arbeiten zählen, die der Jury als Werkauswahl vorgelegt werden (siehe Punkt "Beilagen"). Die Vorlage anderer Arbeiten, die Überschreitung der Anzahl oder des angegeben Formates gilt als statutenwidrig und führt zum Ausschluss von der Bewerbung für das Ö1 Talentestipendium für bildende Kunst 2010.

Eine Haftung für abgegebene Originale wird nicht übernommen. Die eingereichten Arbeiten sind nach Verlautbarung der Siegerin/des Siegers nach Absprache mit Ö1 (Kontakt: Maria Frank, Telefon: 01/50101 - DW 16001) wieder abzuholen.

Jury-Sitzung

Die oben angeführte siebenköpfige Fachjury für das Ö1 Talentestipendium für bildende Kunst 2010 wird für die Kalenderwoche 36 von Ö1 einberufen und über die Siegerin/den Sieger des Ö1 Talentestipendiums für bildende Kunst 2010 entscheiden.

Bei der Jury-Sitzung wird aus den insgesamt zwölf Finalist/innen der vier österreichischen Kunstuniversitäten die Siegerin/der Sieger des Ö1 Talentestipendium für bildende Kunst 2010 ausgewählt.

Sollte beim Auswahlverfahren der Ö1 Jury keine einstimmige Entscheidung erreicht werden, gilt bei der wiederholten Abstimmung über die Kandidatin/den Kandidaten die Stimmenmehrheit.

Nach Feststehen der Siegerin/des Siegers des Ö1 Talentestipendiums für bildende Kunst 2010 dokumentiert die Jury ihre Entscheidung in einer kurzen Begründung, die in oe1.ORF.at verlautbart wird.

Verständigung der Siegerin/des Siegers

Die Zuerkennung des Ö1 Talentestipendiums für bildende Kunst 2010 wird der/dem ausgewählten Bewerber/in von Ö1 per E-Mail mitgeteilt.

Die Finalist/innen des Ö1 Talentestipendiums für bildende Kunst 2010 verpflichten sich, am Tag der Jury-Sitzung, der ihnen von Ö1 mitgeteilt wird, von 17:00 bis 20:00 Uhr telefonisch erreichbar zu sein.

Der Sieger/die Siegerin stimmt zu, dass seine/ihre Daten von Ö1, Bank Austria, sowie den vier österreichischen Kunstuniversitäten veröffentlicht werden können. Weiters steht der Gewinner/die Gewinnerin Ö1 und Bank Austria unentgeltlich insgesamt maximal 12 Stunden für Promotion-Termine (etwa: öffentliche Preisübergabe, Foto-Termine, Interviews) zur Verfügung.

Dokumentation/Ausstellungen

Mit der Annahme des Ö1 Talentestipendiums für bildende Kunst 2010 verpflichtet sich die Stipendiatin/der Stipendiat, im Zeitraum des Stipendiums pro Quartal (Dezember 2010, März, Juni, September 2011) oe1.ORF.at eine Kurzdokumentation vorzulegen.

Weiters sind im Zeitraum des Ö1 Stipendiums entstandene Arbeiten kostenfrei zu Ausstellungszwecken, zu Zwecken der Sendung, sowie zur Bereitstellung für das Internet sachlich und territorial unbeschränkt zur Verfügung zu stellen.

Ausgeschiedene Kandidatinnen und Kandidaten

Jene Kandidatinnen und Kandidaten, die nicht für das Ö1 Talentestipendium für bildende Kunst 2010 ausgewählt wurden, erhalten nach dem Tag der Jury-Sitzung von Ö1 eine schriftliche Absage per E-Mail.

Der Rechtsweg ist in Zusammenhang mit der Vergabe des Ö1 Talentestipendiums für bildende Kunst 2010 ausgeschlossen.

Die Vergabe des Ö1 Talentestipendiums für bildende Kunst 2010 erfolgt im Oktober dieses Jahres.

Mehr zum Ö1 Talentestipendium für bildende Kunst 2010 in oe1.ORF.at