Die Basis des österreichischen Gesundheitssystems

01. Österreichisches Gesundheitssystem

In der Broschüre "Lebenserwartung und Mortalität in Wien und Österreich" findet sich folgende prägnante Zusammenfassung:

"Das österreichische Gesundheitssystem ist durch die Interaktion öffentlicher, privat-gemeinnütziger und privater Akteure bestimmt. Eine obligatorische, einkommensabhängige und auf dem Prinzip der Solidarität beruhende Kranken- und Sozialversicherung (zur Hälfte bezahlt von den Arbeitnehmern, zur Hälfte von den Arbeitgebern, Deckung erstreckt sich aber auch auf nicht versicherte Familienmitglieder sowie Arbeitslose und Pensionisten) deckt 99 Prozent der Bevölkerung. Freie Arztwahl und weitgehend freie Wahl der Krankenanstalten sowie das Fehlen von Wartelisten sind weitere Merkmale des österreichischen Gesundheitswesens."

Krankenhäuser
Gemäß dem österreichischen Krankenanstaltengesetz (KAG) sieht der Staat Krankenhäuser zur gesundheitlichen Versorgung der Bürger vor. Leistungen werden dabei werden stationär oder ambulant erbracht. Diese allgemeinen Krankenanstalten sind für alle Menschen ohne Unterschied von Herkunft, Status oder Geschlecht bestimmt.

In Österreich unterscheidet man zwischen Standardkrankenhäuser (sie übernehmen die Grundversorgung von 50.000 bis 90.000 Einwohnern), Schwerpunktkrankenhäusern (gehobene Versorgung von 250.000 bis 300.000 Einwohnern) und Zentralkrankenhäuser (State-of-the-Art-Medizin, Universitätskliniken). Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit von Sonderkrankenanstalten, wie etwa für bestimmte Krankheiten oder bestimmte Personengruppen (Lungenerkrankungen, Heeresspitäler, Kinderkrankenhäuser).

Die größten Krankenhäuser in Österreich

  • Allgemeines Krankenhaus Wien (mit Universitätskliniken)
  • Landeskrankenhaus Graz (mit Universitätskliniken)
  • Landeskrankenhaus Klagenfurt
  • Landeskrankenhaus Innsbruck (mit Universitätskliniken)
  • Landeskrankenhaus Salzburg
Die Versorgung durch Krankenhäuser ist in Österreich gesetzlich geregelt. Die Länder sind verpflichtet, diese Versorgung zu übernehmen. Finanziert werden die Krankenhäuser durch laufende Einkünfte aus Pflegegebührenersätzen (das ist die Bezeichnung für die Zahlung der Sozialversicherung pro Pflegetag, sie sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch), weiters durch Pflegegebühren, Sondergebühren (eine höhere Gebührenklasse wird meist durch eine Privatversicherung bezahlt) sowie durch Kostenbeiträge der Patienten.

Die leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung (LKF)
1997 wurde ein System der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung (LKF) geschaffen. Zur Durchführung wurde in jedem Bundesland ein Landesfonds eingerichtet, dotiert aus Mitteln von Bund, Land, Gemeinden und Sozialversicherungsträgern. Seit 2002 wurden zusätzlich Sozialversicherungsmittel auf etwa 45 Privat-Spitäler nach dem LKF-System verteilt.

Vor Einführung des Systems wurde durchwegs über Pauschalbeträge mit dem Krankenhaus abgerechnet, was dazu führte, dass Krankenhäuser Patienten länger als medizinisch nötig stationär behandelten. Mit dem LKF-System erhält das Krankenhaus zwar einen Pauschalbetrag, der von Diagnose und Leistung abhängig ist und nach einem Scoring bewertet wird.

Die Krankenversicherung
Das demokratische Grundgesetz sieht vor, dass der Zugang zu ausreichenden Gesundheitsleistungen allen Menschen, unabhängig vom Bildungsgrad, sozialen Status und Einkommen ermöglicht werden muss. Diesem Auftrag kommt die gesetzliche Krankenversicherung nach, indem sie die Kosten für gesundheistsbezogene Leistungen für Bürger sichert. In die Krankenversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und den anderen Sozialversicherungsgesetzen sind 99 Prozent der Bevölkerung einbezogen. Rechtsträger der Krankenversicherung sind bei den Dienstnehmern hauptsächlich die Gebietskrankenkassen, die Versicherungsanstalten der öffentlich Bediensteten und der Eisenbahner.

Grundsätzlich stützt sich das österreichische Gesundheitssystem auf ein Kranken- und Sozialversicherung, die auf dem Prinzip der Solidarität beruht. Zur Hälfte wird die Absicherung einkommensabhängig von den Arbeitnehmern, zur Hälfte von den Arbeitgebern finanziert. Auch für nicht versicherte Familienmitglieder sowie Arbeitslose und Pensionisten sorgt dieses System vor. Im gängigen österreichischen System ist freie Arztwahl und weitgehend freie Wahl der Krankenanstalten verankert, darüber hinaus gibt es in diesem System keine Wartelisten. Versicherte haben den Anspruch auf ärztliche Hilfe, Heilmittel, Heilbehelfe, Zahnbehandlung und -ersatz, Krankengeld, sowie Pflege in einem öffentlichen Krankenhaus. Für die Krankenanstaltenfinanzierung leisten die Sozialversicherungen einen Pauschalbeitrag.

Steigende Ausgaben - sinkende Einnahmen
Derzeit hängen die Einnahmen der Krankenversicherungen in Deutschland und Österreich stark von Entwicklungen am Arbeitsmarkt ab, weil sie an die Löhne gekoppelt sind. Da diese aber weniger steigen als die Ausgaben, kommt das Gesundheitssystem zusehends in Schwierigkeiten. Beiträge werden erhöht und treiben die Lohnnebenkosten in die Höhe. Personalabbau, Standortverlagerungen und Beitragserhöhungen sind die Folgen.

Die gesundheitliche Versorgung erfolgte bisher unabhängig von Berufstätigkeit, Alter, Geschlecht und Vermögen erfolgen. Dazu ist ein solidarisches und bezahlbares Gesundheitssystem nötig. Die Kernfrage dabei ist, wo und wie das Geld richtig eingesetzt werden sollte, um die Menschen möglichst lange gesund und produktiv zu erhalten. Wie die Praxis zeigt, korrelieren Lebenserwartung und steigende Gesundheitsausgaben nicht miteinander: Die Steigerung der Lebenserwartung in den vergangenen 100 Jahren resultiert nämlich weniger aus der Erhöhung der Gesundheitsausgaben, als aus der Sozial- und Bildungspolitik. Vielmehr hängen also Gesundheit und Wohlstand eng zusammen. Je gesünder die Menschen sind, umso produktiver sind sie. Und je mehr für Gesundheit ausgegeben wird, umso mehr Arbeitsplätze werden damit letztlich geschaffen.

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