Deutschland

05. Internationaler Vergleich

In der Bundesrepublik wird die Kompetenz für den Schulgesundheitsdienst von den öffentlichen Jugendgesundheitsdiensten der Gesundheitsämter wahrgenommen. Sie sind der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer unterstellt. Im Gegensatz zum Großteil Österreichs, sind deutsche Schulärztinnen und Schulärzte Angestellte des ÖJGD. Gesetzlich geregelt sind ihre Tätigkeiten einerseits durch die Gesundheitsdienstgesetze der Bundesländer bzw. teilweise noch durch das aus dem Jahre 1934 stammende Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens. Andererseits durch die Kindergarten- und Schulgesetzgebung.

Schweiz
Der Schweizer Schulgesundheitsdienst ist eine Mischung der Österreichischen und Deutschen Variante. Im ländlichen Bereich arbeiten Schulärztinnen und Schulärzte nebenberuflich, in den Städten hauptberuflich. Zusätzlich sind teilweise Schulkrankenschwestern und Krankenpfleger tätig. Schulärztinnen und Schulärzte stehen in der Schweiz in engem Kontakt zu den Schulen. Entweder durch wöchentliche Sprechstunden oder durch schulnahe Praxen. Das Bundesamt für Gesundheitswesen hat in der Schweiz kaum Kompetenzen im Bereich des Schulgesundheitsdienstes. Er wird hauptsächlich von den Erziehungs- und Bildungsdirektionen der einzelnen Kantone gelenkt.

Großbritannien
In Großbritannien sind überwiegend Schulkrankenschwestern oder Pfleger für die gesundheitliche Betreuung der Schulkinder und Jugendlichen zuständig. Schulärztinnen und Schulärzte werden nur zu bestimmten Aufgaben herangezogen. Sie betreuen unter anderem Kindern mit chronischen Erkrankungen, Lernschwierigkeiten, Verhaltensproblemen und missbrauchte Kinder. Die Ärztinnen und Ärzte werden hierbei nach dem Gehaltsschema in Anlehnung an die Gehälter von klinischen und leitenden Amtsärztinnen und Amtsärzten bezahlt.

Schweden
In Schweden wird der Schulgesundheitsdienst durch den "Education Act" aus dem Jahr 1985 geregelt. Demnach ist der Schulgesundheitsdienst verpflichtend für Schülerinnen und Schüler der Pflichtschule und der oberen Sekundarstufe. Mit dem Ziele die Kinder in ihrer Entwicklung zu beobachten, ihre Gesundheit zu schützen, zu verbessern und positiv zu beeinflussen, ist der Gesundheitsdienst an Schwedens Schulen präventiv orientiert. Er umfasst mindestens drei Gesundenuntersuchungen im Laufe der Schulpflicht. Zusätzlich werden Hör- und Sehtests durchgeführt. Bezahlt werden die Schulärztinnen und Schulärzte von den Gemeinden.

USA
Die Vereinigten Staaten sind in Fragen der Organisation, Planung und Evaluation des Schulgesundheitssystems am weitesten fortgeschritten. Zuständig sind die einzelnen Bundesstaaten und deren Berufsgruppen für Kinderärztinnen und Kinderärzte, Schulkrankenschwestern, Schulkrankenpfleger und deren Assistentinnen und Assistenten. Eine Besonderheit des Schulgesundheitsdienstes sind in den USA die Schulgesundheitszentren, deren Anzahl in den vergangenen Jahren kontinuierlich wächst. Laut einer Studie aus dem Jahr 2001 sind in den USA etwa 70 % der Kinderärztinnen und Kinderärzte am Schulgesundheitsdienst beteiligt.

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