Beatrix Karl will "Grundfreiheit des Wissens"
Experten: Mediziner-Quote wird halten
Österreichische Verfassungsexperten sind davon überzeugt, dass die vom EuGH zugestandene Inländerquote für die Belgischen Universitäten auch auf Österreichs Medizinuniversitäten anwendbar ist. Wissenschaftsministerin Beatrix Karl will eine "Grundfreiheit des Wissens".
8. April 2017, 21:58
Verfassungsexperten wie der Innsbrucker Jusprofessor Walter Obwexer merken an, dass das Urteil zugunsten der Inländerquote an belgischen Universitäten von der sogenannten "Großen Kammer" des europäischen Gerichtshofes gefällt wurde. Sie ist das Plenum des EuGH und trifft normalerweise Grundsatzentscheidungen, die auf Dauer angelegt sind.
Das wird wahrscheinlich bedeuten, dass die Inländerquote auch an den österreichischen Medizinunis längerfristig beibehalten werden kann. Das kann und soll aber nicht der Weisheit letzter Schluss bleiben, sagt Wissenschaftsministerin Beatrix Karl - vor allem für nicht-medizinische Fächer.
"Die Quotenregelung ist eine Ausnahmesituation, die eines speziellen Rechtfertigungsgrundes bedarf, wie etwa der Schutz der öffentlichen Gesundheit. Welche Rechtfertigungsgründe darüber hinaus noch denkbar sind, das wird sich in Zukunft noch weisen, aber es geht generell darum: was könnte man tun, um diese Mobilität der Studierenden, dort wo es Probleme gibt, besser in den Griff zu bekommen", sagt Karl.
Karl will ein neues "Grundrecht auf Freiheit des Wissens" in der EU verankern:"Gleichrangig, wie die Freiheiten betreffend Kapital, Ware, Dienstleistung und Personen. Das wäre natürlich wichtig, dass das Wissen einen so großen Stellewert auf EU-Ebene bekommt. Natürlich müssen wir aber dann auch die damit verbundenen Phänomene der Studierendenmigration mit berücksichtigen."
Kurzfristig soll aber zunächst bis 2011 eine nationale Studie klären, wie hoch der Bedarf an Ärzten hierzulande ist.