Außerberufliche Immunität wird abgeschafft
Abgeordnete: Immunität wird reformiert
Die Immunität für Parlamentsabgeordnete soll neu geregelt werden. Das ist eine der Folgen des letzten Untersuchungsausschusses, bei dem sich mehrfach Probleme rund um diese Immunität gezeigt haben: Die außerberufliche Immunität soll abgeschafft werden, die berufliche hingegen genauer definiert.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 10.05.2010
Kein Pardon mehr bei Verkehrsdelikten
Grundsätzlich sind sich die Parteien einig, dass ein bestimmter Teil der Immunität abgeschafft werden soll: die sogenannte außerberufliche Immunität. Die schützt Abgeordnete vor strafrechtlicher Verfolgung in Dingen, die nichts mit ihrem Beruf als Politiker zu tun haben. Zum Beispiel bei Verkehrsdelikten. Diese außerberufliche Immunität gilt als Anachronismus und wird seit Jahren in der Praxis auch gar nicht mehr angewandt, per Parlamentsbeschluss werden die Betroffenen in der Regel ausgeliefert.
Mehr Schutz bei Parlamentsreden
Verstärkt werden oder zumindest genauer bestimmt als bisher soll dagegen die berufliche Immunität, das ist der Schutz vor Strafverfolgung für Aussagen oder Handlungen, die mit der politischen Tätigkeit zusammenhängen. Aussagen im Rahmen einer Parlamentsdebatte sind zum Beispiel nicht strafbar - wie es aber zum Beispiel mit den späteren Zitieren solcher Aussagen aussieht, zum Beispiel bei einer Pressekonferenz, soll genauer geregelt werden als bisher. Auch Informanten von Politikern könnten besser geschützt werden als bisher.
Nächste Debatte erst am 30 Juni
Das nächste Mal wollen die Parteien am 30.Juni über die Reform der Immunität beraten. Ob sich eine entsprechende Änderung der parlamentarischen Geschäftsordnung bis zur Sommerpause ausgeht, ist offen.