Einkommensschere soll kleiner werden

Gehaltsoffenlegung ab 2011

Frauenministerin Heinisch-Hosek und Sozialminister Hundstorfer haben eine Gesetzesänderung für mehr Einkommensgerechtigkeit zwischen den Geschlechtern vorgestellt. Das Gleichbehandlungsgesetz soll so geändert werden, dass Einkommen von Frauen und Männern in größeren Betrieben einsehbar werden.

Abendjournal, 02.06.2010

Vorerst für Großbetriebe

Als Beitrag zur Verringerung der Einkommensschere sollen Unternehmen künftig jährlich einen Einkommensbericht erstellen, der die durchschnittlichen Löhne und Gehälter von Männern und Frauen aufzeigt. Eine entsprechende Einigung mit den Sozialpartnern und der Industriellenvereinigung (IV) gaben Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) und Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) am Mittwoch bei einer Pressekonferenz bekannt. 2011 soll die Regelung zunächst nur für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern gelten, Sanktionen für säumige Betriebe sind nicht geplant.

Stufenweise Einführung

Die Regelung für 2011 (im ersten Quartal muss der Bericht für 2010 vorgelegt werden) betrifft rund 200 Betriebe und damit rund 15 Prozent aller Arbeitnehmer. Ab 2012 müssen demnach alle Betriebe mit über 500 Mitarbeitern (betrifft rund 600 Betriebe oder 24 Prozent aller Arbeitnehmer) einen Einkommensbericht erstellen, ab 2013 Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern (rund 1.500 Betriebe oder 34 Prozent der Arbeitnehmer) und ab 2014 schließlich Unternehmen mit mehr als 150 Mitarbeitern (rund 2.800 Betriebe oder 41 Prozent der Arbeitnehmer, alle Relationen beziehen sich auf Daten aus dem Jahr 2010).

Gesetzesänderung im Herbst

Diese Einigung habe man mit den Sozialpartnern (ÖGB, Arbeiterkammer, Landwirtschaftskammer, Wirtschaftskammer) und der IV getroffen, so die Ministerin, auch Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) habe bereits sein Einverständnis gegeben, mit der Änderung im Gleichbehandlungsgesetz in Begutachtung zu gehen. Im Herbst soll die Novelle dann beschlossen werden.

"Das Versteckspiel mit den Einkommen hat ein Ende", freute sich Heinisch-Hosek. Von ihrer ursprünglicher Forderung - sie wollte verpflichtende Einkommenstransparenz in Betrieben ab 25 Mitarbeitern - ist man mit dieser Lösung aber weit entfernt. Rom sei auch nicht an einem Tag erbaut worden, meinte die Ministerin auf eine entsprechende Journalistenfrage. Heute sei sie zufrieden. Außerdem glaube sie an einen "Schneeballeffekt" und daran, dass kleine Betriebe freiwillig zu diesem Schritt bereit sein würden. Hundstorfer erklärte, dass man das "Machbare" sehen sollte, außerdem könne es ja weitere Entwicklungen geben.

Vergleiche möglich machen

In den Einkommensberichten sollen die durchschnittlichen Gehälter der Frauen und Männer in den verschiedenen Verwendungsgruppen verglichen werden, um die Arbeitszeit bereinigt (hochgerechnet auf Vollzeitbeschäftigung) und anonym, wie Hundstorfer betonte. Einfließen sollen auch Determinanten wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit. Rückschlüsse auf Einzelgehälter soll es keine geben. Der Bericht sei dann der Belegschaftsvertretung vorzulegen, in Unternehmen ohne Betriebsrat sei er, etwa im Personalbüro, den Mitarbeitern zugänglich zu machen.

Man orientiere sich bei der Regelung am schwedischen Modell, meinten die Minister. Sanktionen, wenn ein Unternehmen keinen derartigen Bericht erstellt, wie sie etwa in Schweden vorgesehen sind, soll es in Österreich aber nicht geben. Für Heinisch-Hosek ist die Regelung trotzdem "überhaupt nicht zahnlos", betonte sie auf eine entsprechende Frage, die Berichte könnten etwa Einzelpersonen als Beweismittel vor Gericht dienen. Außerdem sei es nicht ausgeschlossen, dass man in einigen Jahren "weiter gehen" wolle. Weil alle Sozialpartner und die IV mit an Bord seien, glaube er, dass die Betriebe sehr wohl mitmachen werden, ergänzte Hundstorfer.

Wiewohl die Einkommen im öffentlichen Dienst auch jetzt schon transparent seien, wie Heinisch-Hosek betonte, soll im Herbst auch das Gleichbehandlungsgesetz für den öffentlichen Dienst angepasst werden, damit es auch im Bundesdienst Berichte in dieser Form gibt.

Wirtschaftsminister stimmt zu

Die Einigung der Sozialpartner sei die Grundlage für einen Gesetzesentwurf zur Schaffung von mehr Einkommenstransparenz, erklärte Mitterlehner in einer Aussendung. Er zeigte sich erfreut, dass kleine Betriebe von der Regelung ausgenommen sind, da so "überbordende Verwaltungslasten" vermieden würden. Auch sei positiv, dass die Einkommensberichte nicht an externe öffentliche Stellen gehen, sondern im Betrieb bleiben.

Als weitere Maßnahme zur Verkleinerung der Einkommensschere sollen Betriebe künftig außerdem in Stelleninseraten angeben, welcher Kollektivvertrag für den jeweiligen Posten gilt und ob man mehr bezahlt als dort vorgesehen. Dies diene der Orientierung, wie viel Gehalt man erwarten könne, so Hundstorfer. Bei Nichteinhaltung drohen Verwaltungsstrafen. Weiters wolle man im Internet einen Lohn- und Gehaltsrechner anbieten, bei dem man die durchschnittlichen Verdienstmöglichkeiten nach Branche, Ausbildung und Tätigkeitsprofil abfragen kann. Die Finanzierung dieses Projekts gelte es aber noch zu klären, räumte Hundstorfer ein.

Im von den Sozialpartnern erarbeiteten Papier zum Nationalen Aktionsplan zur Gleichstellung, indem auch die Einigung zur Gehaltsoffenlegung enthalten ist, heißt es übrigens: Das Maßnahmenpaket sei "ein Meilenstein zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen", gleichzeitig sei aber darauf geachtet worden, "die beteiligten Akteure nicht zu überfordern".