Hat Vatikan Schweigen befohlen?

Groer-Brief aufgetaucht

Neuer Diskussionsstoff im Fall Groer: Ein handschriftlicher Brief des verstorbenen Wiener Kardinals Hans-Hermann Groer ist aufgetaucht. Kirchenexperten interpretieren daraus, dass Groer von der Kirchenleitung zu Schweigen über den von ihm begangenen sexuellen Missbrauch verpflichtet wurde.

Mittagsjournal, 07.06.2010

Vertuschung ging von Rom aus

"Wir bekennen, dass wir die Wahrheit nicht erkennen wollten und Missbrauchsfälle vertuscht haben. Einige von uns konnten dadurch ihre Verbrechen fortführen." So lautete ein Bekenntnis beim Bußgottesdienst von Kardinal Christoph Schönborn in der Karwoche. Dass dieses Bekenntnis weitgehend auch für den Fall Groer gelten dürfte, der in der Erzdiözese Wien sexuellen Missbrauch beging, war schon bisher vielen klar. Allerdings vermuten Kircheninsider, dass die Vertuschung direkt vom Heiligen Stuhl in Rom ausgegangen ist. Diese Interpretation lässt ein Brief zu, den Groer selbst geschrieben hat und dessen Inhalt jetzt bekannt wurde.

Gebunden durch "Silentium Secretum"

In dem handschriftlichen Brief an einen Freund hat sich der verstorbene Kardinal Hans-Hermann Groer gerechtfertigt für sein Schweigen zu den gegen ihn erhobenen Missbrauchsvorwürfen. Er sei lange durch ein heiliges geheimes Schweigegebot gebunden gewesen, schreibt Groer. "Durch ein heiliges Silentium Secretum lange verpflichtet" heißt es wörtlich in dem Brief aus dem Jahr 1998, der Ö1 vorliegt. Der renommierte Grazer Kirchenhistoriker Maximilian Liebmann vermutet, dass Groer vom Heiligen Stuhl, also von Papst Johannes Paul II. selber, verpflichtet wurde zu schweigen. Dieses absolute Schweigegebot sei erst im April dieses Jahres aufgehoben worden.

Kirchenrechtler: "Mögliche Interpretation"

Erst durch die Klarstellung von Benedikt XVI. sei jetzt vorgesehen, dass bei Missbrauchsfällen Anzeige an staatliche Stellen zu erstatten sei. Hans-Peter Hurka, der Obmann von "Wir sind Kirche", dem der Groer-Brief zugespielt wurde meint, womöglich hätte Groer ohne Schweigeverpflichtung mehr eingestanden.
Das sind mögliche Interpretationen, sagt der Kirchenrechtler Bruno Primetshofer: "Was mit diesem heiligen Silentium Secretum wirklich gemeint ist, geht aus dem Brief des Erzbischofs Groer nicht hervor." Die Erklärung von Liebmann sei möglich, aber nicht zwingend.

Kirche regelt Angelegenheiten intern

Auf die umstrittene Frage, ob es für Missbrauchsfälle ein Schweigegebot gab, sagt Kirchenrechtler Primetshofer: "Davon ist im damaligen Kirchenrecht nicht die Rede." Es sei aber klar, dass die Kirche ihre internen Angelegenheiten selbst regle. In Österreich hat sich die Diskussion in den vergangenen Wochen auf die Frage zugespitzt, ob Josef Ratzinger, der jetzige Papst, als früherer Präfekt der Glaubenskongregation den Fall Groer hätte untersuchen müssen.

Entsprechende Buße genügt

Kardinal Christoph Schönborn hat Benedikt XVI. in Schutz genommen. Schönborn warf dem früheren Kardinal Staatssekretär Angelo Sodano vor, er habe den Fall nicht aufklären wollen und sich durchgesetzt. Durchgesetzt wohl beim Papst, meint Kirchenhistoriker Liebmann und glaubt, dass Groer bei Johannes Paul II. gebeichtet hat. "Wenn schon dann geht ein Kardinal und Erzbischof von Wien direkt zum Papst. Und damit ist die Sache für den Papst natürlich erledigt gewesen", meint Liebmann. Mit der entsprechenden Buße sei eine Sache für die Kirche erledigt.

Groer wollte schweigen

Dazu, dass Groer in seinem Brief von Erklärungen schreibt, die ihm vorgelegt wurden, sagt Liebmann: Die seien wohl von Rom vorgelegt worden. Eine Untersuchung der Vorwürfe gegen Groer, eine apostolische Visitation, habe es jedenfalls nicht gegeben, sagt Pater Udo Fischer, der in der Vergangenheit immer wieder als Stimme der Groer-Opfer auftrat. Es habe nur eine Visitation im Stift Göttweig durch den Abt-Primas Marcel Rooney gegeben, doch den habe Groer nicht einmal empfangen. Das deutet darauf hin, dass nicht nur Rom, sondern auch Groer selbst ein Interesse hatte, Stillschweigen zu bewahren.