Verfassungsrichterin wird ASFINAG-Chefin
Debatte über Unvereinbarkeitsregeln
Die Wahl der Verfassungsrichterin Claudia Kahr zur Aufsichtsratschefin der ASFINAG löst eine Debatte über Unvereinbarkeitsregeln aus. ÖVP-Verkehrssprecher Ferdinand Maier sieht die Gefahr eines massiven Interessenkonflikts. Die SPÖ verteidigt die geltende Rechtslage.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 24.06.2010
Kein Berufsverbot für Verfassungsrichter
Verfassungsrichter verdienen zwischen 7000 und 14.000 Euro im Monat, sind bei Mehrfachbezügen besser gestellt als Politiker und haben ein Pensions-Privileg. Dennoch gilt für sie kein Berufsverbot, wie etwa für Minister.
ÖVP will Unvereinbarkeit prüfen
Höchstrichter betreiben Rechtsanwaltskanzleien, sind an Universitäten tätig oder sitzen etwa in Aufsichtsräten. Was ÖVP-Mann Ferdinand Maier im aktuellen Fall ASFINAG nicht mehr hinnehmen will: Das sei ein Unternehmen mit beachtlichem Volumen, deshalb sollte die Unvereinbarkeit geprüft werden, sagt Maier.
SPÖ sieht keinen Handlungsbedarf
SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim bremst und verweist darauf, dass der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs und ÖVP-Mann Korinek viele Jahre im Aufsichtsrat der Erste Bank gesessen sei. Niemand habe sich aufgeregt. Im Gegenteil: Man habe seine Kenntnis aus dem gesellschaftsrechtlichen Vorgängen geschätzt. Er sehe keinen Handlungsbedarf, sagt Jarolim.
Ersatzmitglieder für befangene Richter
Die der SPÖ zuzuordnende neue ASFINAG-Aufsichtsratschefin und Verfassungsrichterin Claudia Kahr war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Mögliche Unvereinbarkeiten werden im Verfassungsgerichtshof gar nicht in Abrede gestellt. Für solche Fälle gebe es aber ohnehin Ersatzmitglieder, die die befangenen Richter vertreten können, heißt es.