100-Millionen-Euro-Kaution bleibt aufrecht

Rückschlag für Meinl

Im Verfahren gegen die Meinl Bank muss Bankier Julius Meinl einen Rückschlag hinnehmen. Nach mehrere Monaten Prüfung hat Rechts- und Haftschutzrichterin Bettina Deutenhauser nun entschieden, dass die Rekordkaution von 100 Millionen Euro, die Meinl bei Gericht hinterlegen musste, aufrecht bleibt.

Mittagsjournal, 06.07.2010

Ermittlungen wegen Verdachts der Untreue

468 Seiten ist die Entscheidung von Richterin Bettina Deutenhauser dick, und sie beinhaltet eine Enttäuschung für Ex-Bankchef Julius Meinl. Gegen Meinl, für den Unschuldsvermutung gilt, wird ja von der Staatsanwaltschaft Wien in der Affäre rund um die Meinl European Land-Zertifikate wegen des Verdachtes auf Untreue und Betrug ermittelt. Im September des Vorjahres hatten die Anwälte von Meinl die Aufhebung der Untersuchungshaft und die Rückzahlung der einzigartig hohen Kaution von 100 Millionen Euro bei Gericht beantragt.

Gerichtsgutachten als Basis

Basis für den Antrag war die Abberufung des Gerichtssachverständigen Thomas Havranek. Dieser war vom Gericht wegen Befangenheit abberufen worden. Laut Meinl Bank waren falsche Darstellungen in seinem ersten Gutachtensentwurf Ursache für die - aus Sicht der Meinl-Anwälte - ungerechtfertige Verhaftung von Julius Meinl und seine 2-tägige Untersuchungshaft, aus der er erst gegen die Zahlung der 100-Millionen-Euro-Kaution entlassen wurde.

100-Millionen-Euro-Rekordkaution

Nachdem Richterin Bettina Deutenhauser neun Monate lang die Argumente der Meinl-Anwälte geprüft hat, hat sie sich letztlich in ihrer Entscheidung dieser Sicht der Dinge nicht angeschlossen. Die 100-Millionen-Euro-Kaution als gelinderes Mittel anstelle einer Untersuchungshaft bleiben aufrecht, bestätigt auch die Staatsanwaltschaft Wien die Gerichtsentscheidung.

Meinl erhält Pässe zurück

Allerdings werden Meinl seine Pässe vom Gericht zurückgegeben, und er muss nicht mehr jede Reisetätigkeit bei Gericht melden sondern nur dauerhafte Wohnortveränderungen. Bei der Meinl Bank war vorläufig niemand für eine Stellungnahme zu erreichen. Anwalt Herbert Eichenseder sagt nur, man sei gerade beim Lesen der umfangereichen Entscheidung des Gerichts, daher könne noch kein Kommentar abgegeben werden.