Nur Richtlinien für Arbeitgeber

Keine Hitzeferien in Österreich

Die Hitze ist für Österreichs Arbeitnehmer der Umweltfaktor, der sie am stärksten bei der Arbeit belastet, so eine Studie des Meinungsforschungsinstituts IFES. Beim Arbeitsinspektorat mehren sich die Anfragen: Wie viel Grad darf es im Büro haben und ab wann gibt es hitzefrei? Der Gesetzgeber gibt nur Richtlinien vor.

Morgenjournal, 14.07.2010

Keine gesetzliche Regelung

Unser Büro ist nicht klimatisiert. "Bekommen wir hitzefrei?" Das ist eine der häufigsten Fragen, sagt Walter Rauter vom Zentralen Arbeitsinspektorat. Die Antwort ist negativ. "In Österreich gibt es keine Hitzeferien. Das sieht der österreichische Gesetzgeber nicht vor", erklärt Rauter.

Nur Richtwert für Temperatur

In der sogenannten Arbeitsstättenverordnung ist lediglich ein Richtwert festgeschrieben. Die Temperatur am Arbeitsplatz sollte, nach Möglichkeit, 25 Grad nicht überschreiten. Eine Verpflichtung, dies einzuhalten, gibt es für den Arbeitgeber nicht, sagt Rauter.

Arbeitgeber nicht verpflichtet

"Es liegt vor allen im Interesse des Arbeitgebers zu sehen, wie leistungsfähig und motiviert seine Mitarbeiter noch sind. Damit wäre es für ihn kontraproduktiv, nichts in diese Richtung zu unternehmen", fügt Rauter hinzu. Allerdings muss der Arbeitgeber weder einen Ventilator noch eine Klimaanlage aufstellen. Die einzige Verpflichtung sei, dass er für Schatten sorgen müsse.

Für Pausen oder Schatten sorgen

In Großküchen, wo es oft weit mehr als 25 Grad hat, gilt folgende Regel: Wenn es zu heiß wird, muss der Arbeitgeber ausreichend Pausen erlauben. Diese können auch eingefordert werden, sagt Walter Rauter vom Arbeitsinspektorat. Auf Baustellen muss man die Hitze aushalten. Aber der Arbeitgeber muss für Pausen sorgen oder dafür, dass der Arbeiter auch im Schatten arbeiten kann, so das Arbeitsinspektorat.