Keine Verzerrungen auf Arbeitsmärkten
EU: Arbeitsmarkt-Öffnung
Die EU-Kommission hat Österreich aufgefordert, den Arbeitsmarkt für Bürger aus den zehn neuen EU-Ländern früher zu öffnen. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit sei ein grundlegendes Recht der EU-Bürger, so die Kommission. Österreich und Deutschland müssen den Arbeitsmarkt erst 2011 für die neuen EU-Bürger öffnen.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 29.07.2010
Übergangsfrist bis 1.5.2011
Österreich schöpft die Übergangsfrist bis zum letzten Tag aus. Erst am 1. Mai 2011 soll der Arbeitsmarkt auch für Bürger aus den neuen EU-Ländern geöffnet werden. Die EU-Kommission würde es begrüßen, wenn Österreich schon vorher ein Zeichen setzt und die Grenzbalken öffnet, sagt Cristina Arigho, die Sprecherin des EU-Kommissars für Arbeit Laszlo Andor. "Wir ermuntern die Mitgliedsstaaten, die immer noch Einschränkungen haben, diese so schnell wie möglich aufzuheben."
Weniger Schwarzarbeit
Österreich und Deutschland sind die letzten EU-Länder, die ihre Arbeitsmärkte abriegeln. Dabei führe die sogenannte Arbeitsnehmerfreizügigkeit zu keinerlei Verzerrungen am Arbeitsmarkt, so Arigho: "Die Öffnung schafft neue Möglichkeiten. Sie trägt zum Wirtschaftswachstum bei, weil dadurch Facharbeitermängel beseitigt werden und außerdem gibt es weit weniger Schwarzarbeit."
Zahl der neuen Arbeitnehmer gestiegen
Auch wenn es zu keinen Verzerrungen auf den offenen Arbeitsmärkten gekommen ist, die Zahl der neuen Arbeitnehmer ist nachweislich sprunghaft angestiegen. In Großbritannien etwa wurden in den ersten zwei Jahren nach der Öffnung 600.000 Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedsstaaten gezählt. Übrigens endet die Übergangsfrist für Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien in Österreich erst im Jahr 2014.