Großes Interesse an "Fußfessel"

Elektronischer Hausarrest in Kraft

Untersuchungshäftlinge und verurteilte Straftäter, deren Haftstrafe dem Ende zu geht, können ab sofort einen Antrag auf elektronische Fussfessel stellen. Sie können so die U-Haft oder die verbleibende Haftstrafe zwar unter Überwachung, aber außerhalb der Gefängniszelle verbüßen. Die Justiz rechnet mit rund 500 Personen pro Jahr in elektronischem Hausarrest.

Morgenjournal, 01.09.2010

Erster Antragsteller Auer-Welsbach

Gleich Mittwochvormittag wird am Landesgericht in Klagenfurt der erste Antrag auf eine elektronische Fußfessel eingebracht. Antragsteller ist der Chef der pleitegegangenen Kärntner Finanzgruppe AvW, Wolfgang Auer-Welsbach, der sich derzeit in Klagenfurt in Untersuchungshaft befindet. Sein Rechtsanwalt Michael Sommer hat einen sehr umfangreichen Antrag vorbereitet. Denn die Fußfessel ist ein wesentlich gelinderes Mittel des Freiheitsentzuges, bis geklärt ist ob sich sein Mandant tatsächlich etwas strafbares getan hat, sagt Sommer.

Ex-Konsum-Chef Gerharter

Ein weiterer bekannter Kandidat für die elektronische Fußfessel könnte der ehemalige Konsumchef Hermann Gerharter sein. Er wurde im Bawag-Prozess zu einen halben Jahr unbedingter Haft verurteilt. Derzeit wird geprüft, ob Gerharter aus gesundheitlichen Gründen Haftunfähig ist, sagt sein Anwalt Manfred Ainedter. Entscheidet das Gericht, dass Gerharter in Haft muss, dann sei die Variante Fußfessel statt Gefängnis durchaus vorstellbar, sagt Ainedter. Immerhin würde sein Mandant alle Voraussetzungen erfüllen. Etwa, dass die Strafe oder Reststrafe nicht mehr als ein Jahr Haft beträgt.

Mehrere Voraussetzungen

Außerdem wird genau geprüft, ob die Anwärter für diese "gelindere Strafe" geeignet sind und ob ihre Familien einverstanden sind, ein Wohnsitz vorhanden ist und ein Arbeitsplatz sagt Alfred Steinacher, von der Vollzugsdirektion. Auch pensionierte Anwärter müssen eine geregelte Tagestruktur vorweisen. In der Praxis bedeutet das, dass die Betroffenen etwa einen gemeinnützigen Job annehmen müssen, um nicht "den ganzen Tag auf der Couch zu liegen". Steinacher rechnet, dass in etwa drei Wochen die ersten Häftlinge ihren elektronisch überwachten Hausarrest antreten werden. Immerhin gibt es österreichweit rund 400 Sträflinge die schon jetzt während der Haft einem Beruf ausüben. Trotzdem werde jeder Fall genau geprüft, sagt Steinacher. Schließlich gebe es ein Schutzbedürfnis der Betroffenen aber auch der Gesellschaft gegenüber.

Kostenersparnis

Während ein Häftling im Gefängnis rund 100 Euro pro Tag kostet, liegen die Kosten für die elektronische Überwachung praktisch bei null, sagt Steinacher. Da das Kontrollzentrum, mit bestehendem Personal besetzt wird. Also bringt die Fußfessel auch eine Entlastung für das Justizbudget. vor allem weil verurteile Häftlinge, so ferne sie die Kosten tragen können, 22 Euro pro Tag für ihre elektronische Überwachung zahlen müssen.