Strache, Kurzmann, Petzner
Immunitätsausschuss beschließt Auslieferung
Der Nationalrat wird am Mittwoch voraussichtlich die Immunität von drei Abgeordneten aufheben. Der Immunitätsausschuss hat beschlossen, FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache, Gerhard Kurzmann, freiheitlicher Spitzenkandidat in der Steiermark, sowie Stefan Petzner vom BZÖ, auszuliefern.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 21.09.2010
Immunität schützt vor gerichtlicher Verfolgung
Grundsätzlich sind Abgeordnete durch Immunität vor gerichtlicher Verfolgung geschützt - bei Tatbeständen, die mit ihrer politischen Tätigkeit als Nationalrat zusammenhängen. Die Justiz hat aktuell in einigen Fällen die Auslieferung beantragt, dem dürfte das Parlament in drei Fällen nachkommen, weil die Ermittlungen nicht die direkte Arbeit als Abgeordnete betreffen.
Fall Kurzmann
Der erste Fall betrifft Gerhard Kurzmann, freiheitlicher Spitzenkandidat im steirischen Landtagswahlkampf wegen des umstrittenen und mittlerweile verbotenen Anti-Minarett-Spiels im Internet. Der Vorwurf gegen Gerhard Kurzmann lautet auf Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren.
Fall Strache
Beim zweiten Fall geht es um FPÖ-Chef Heinz Christian Strache. Er wird der falschen Zeugen-Aussage verdächtigt - im Zusammenhang mit einer ORF-Dokumentation über jugendliche Skinheads und dabei angeblich getätigten Nazi-Parolen.
Fall Petzner
Der Verdacht bei Fall drei richtet sich gegen den BZÖ-Abgeordneten Stefan Petzner und lautet auf Amtsmissbrauch und Untreue im Zusammenhang mit einer aus öffentlichen Mitteln finanzierten Werbebroschüre. Die Aufhebung der Immunität bedeutet nur, dass die Justiz weiter ermitteln darf, und nicht, dass sich ein allfälliger Verdacht erhärtet hat.