Gehaltsfortzahlung auch bei neuem Job
"Übergangsgeld" für Ex-EU-Kommissare
17 ehemalige EU-Kommissare beziehen zum Teil hohe Übergangsgelder auch nach Ende ihre Tätigkeit, das wurde heute in Brüssel bestätigt. Die Höhe der Gehaltsfortzahlungen hängt von der Dienstdauer ab. Benita Ferrero-Waldner, die ehemalige Außenkommissarin aus Österreich, hat auf diese Zahlungen verzichtet.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 23.09.2010
Drei Jahre Fortzahlung von Gehältern
Ins Rollen gebracht wurde die Affäre durch eine parlamentarische Anfrage des unabhängigen österreichischen EU-Abgeordneten Martin Ehrenhauser. Danach kassieren ehemalige EU-Kommissare drei Jahre lang hohe Ausgleichgelder, selbst dann, wenn sie einen neuen Job angetreten haben. Die Financial Times Deutschland liefert Zahlen: Danach bezieht der italienische Außenminister Franco Frattini bei einem Jahreseinkommen von knapp 150. 000 Euro als ehemaliger Justizkommissar 10. 000 Euro im Monat zusätzlich.
Ferrero-Waldner hat verzichtet
Diese Gehaltfortzahlung ist gedeckelt, versichert die Kommissionssprecherin, damit niemand mehr verdient als in der früheren Funktion des Kommissars. Österreichs ehemalige Außenkommissarin Benita Ferrero Waldner, die im Aufsichtsrat einer Münchner Versicherung und in mehreren Energieunternehmen tätig ist, bezieht diese nachträgliche Zuwendung nicht, heißt es in Brüssel.
Auch in Österreich Gehaltsfortzahlung
In mehreren EU-Ländern, darunter auch Österreich, gilt für Minister eine zeitlich befristete partielle Gehaltsfortzahlung nach Ausscheiden aus der Regierung. Das System der Übergangszahlungen in der EU-Kommission geht auf einen Beschluss der Staats-und Regierungschefs aus den Sechzigerjahren des letzten Jahrhunderts zurück.
Weiterzahlung abhängig von Dienstjahren
Abhängig von den Dienstjahren beziehen EU-Kommissare ein Grundgehalt von ca. 20. 000 Euro brutto zwölf Mal im Jahre, etwa so viel wie zahlreiche europäische Regierungschefs. Maximal 55 Prozent dieses Betrages können als Überganggeld beansprucht werden.