Expertin fordert Sanktionen und Ausweitung
Einkommenstransparenz: Gesetz reicht nicht
In Betrieben mit mehr als 1.000 Mitarbeitern müssen laut Gesetz die Gehälter von Männern und Frauen anonymisiert offengelegt werden. Das soll dazu beitragen, die Einkommensunterschiede zu verringern. Doch aus der Sicht einer Sozialwissenschaftlerin wird das nicht ausreichen.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 03.01.2011
40 Prozent erfasst
Auch wenn sich die Gehaltsunterschiede in den letzten Jahren leicht verkleinert haben verdienen Männer nach wie vor um ein Drittel mehr als Frauen, beide in ganzjähriger Vollzeitbeschäftigung gerechnet. Dem will die Regierung jetzt mit dem neuen Gesetz zu Leibe rücken. Die Regelung wird in den nächsten drei Jahren auf immer mehr Betriebe ausgedehnt. Im Endausbau werden Firmen mit mehr als 150 Mitarbeitern erfasst sein, das sind rund 40 Prozent aller österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
"Zu wenig"
Nach Ansicht der Sozialwissenschaftlerin Ulrike Papousek ist das zu wenig. Sie will, dass auch kleinere Betriebe in die Pflicht genommen werden. Denn Frauen seien vor allem in Klein- und Mittelbetrieben beschäftigt. Außerdem kritisiert Papousek, dass Firmen nicht bestraft werden, wenn sie das Gesetz nicht befolgen. Denn Sanktionen sind nicht vorgesehen - im Gegensatz zu Schweden, wo die Firmen ein Jahr zur Nachbesserung Zeit hätten, ehe sie es mit Sanktionen zu tun bekommen.
Weg mit Verschwiegenheitspflicht
Strafen drohen hingegen den Mitarbeitern, wenn sie in der Öffentlichkeit über den Einkommensbericht sprechen, und zwar bis zu 1.500 Euro. Dieser Punkt stößt verbreitet auf Kritik, vor allem angesichts der Straflosigkeit für Arbeitgeber, wenn sie keinen Bericht vorlegen. Diese Verschwiegenheitspflicht müsse weg, fordert Papousek. Auch Frauenminister Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) will die Strafen für Beschäftigte streichen. In den nächsten Wochen wird darüber noch regierungsintern verhandelt.
Gehalt in Inseraten
Positiv findet Sozialwissenschaftlerin Papousek die Neuerungen bei den Stellenausschreibungen. Künftig muss in Inseraten auch die Bezahlung angegeben werden - eine sinnvolle Maßnahme, so Papousek. Damit könnten Bewerberinnen besser in Verhandlungen treten. Resümee der Wissenschaftlerin: Das Gesetz sei ein erster wesentlicher Schritt, dem aber noch andere folgen müssten.