Videobotschaft an die Italiener
Affäre Ruby: Berlusconi verteidigt sich
Der italienische Regierungschef Silvio Berlusconi verteidigt sich gegen denVorwurf, mit einer minderjährigen Prostituierten verkehrt zu haben. In einer Videobotschaft an die Italiener versicherte Berlusconi am Sonntagabend, dass er niemals in seinem Leben eine Frau für Sex bezahlt habe.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal 17.01.2011
Videobotschaft an die Bevölkerung
Erstmals seit Bekanntwerden, der sogenannten Affäre Ruby, hat Silvio Berlusconi nun mit einem Rundumschlag reagiert. Mittels einer Videobotschaft weist der Premierminister - gut platziert zwischen Fotos seiner Kinder und Enkelkinder - sämtliche Anschuldigungen zurück.
"Habe niemals Frauen bezahlt"
Niemals in seinem ganzen Leben habe er eine Frau für sexuelle Leistungen bezahlt, sagt er, das käme einer Herabsetzung seiner Würde gleich. Außerdem sei er seit der Trennung von seiner Frau Veronica heimlich liiert: "Ich habe eine feste Beziehung und diese Person hätte natürlich diese Absurditäten, die gewisse Medien nun verbreiten, niemals zugelassen".
Vorladung für den Premierminister
Also: keine Orgien, keine Prostituierten und keine Minderjährigen. Richter und Staatsanwälte in Mailand sehen das allerdings anders. Den dreihundert Seiten dicken Akt haben sie bereits nach Rom geschickt. Darin enthalten ist auch eine Vorladung für den Premierminister. Zwischen kommenden Freitag und Sonntag soll er Rede und Antwort stehen.
Ärger über Schnellverfahren
Den zuständigen Juristen schwebt in der jüngsten Causa Berlusconi ein Schnellverfahren vor. Für den Ministerpräsidenten einmal mehr ein Grund, rasch eine Justizreform durchzuführen. "Ein Land, in dem einige Richter ihre Macht für politische Zwecke missbrauchen können, um gegen jemanden, der demokratisch gewählt ist, vorzugehen, das ist kein freies Land".
Freiheits-und Geldstrafe
Konkret geht es ihm Fall Ruby um die Frage eines bezahlten sexuellen Kontaktes mit einer Minderjährigen. Das italienische Strafgesetz sieht dafür eine Freiheitsstrafe von drei bis sechs Monaten vor, plus eine Geldstrafe. Wobei unter sexuellem Kontakt auch das alleinige – so wörtlich - "lüsterne Begrapschen" fällt.