Unterschiedliche Vorschriften auf Flughäfen

Verwirrung um Flüssigkeitsverbot

Die für kommendes Wochenende geplante Lockerung des Flüssigkeitsverbots in Flugzeugen sorgt für Verwirrung. Passagiere aus dem EU-Ausland dürfen ab dem 29. April auch größere Mengen Flüssigkeit an Bord mitnehmen. Doch nicht überall gibt es die notwendigen Spezialscanner.

Morgenjournal, 25.04.2011

Frist läuft aus

Wien hat ihn schon, Frankfurt auch - aber Rom und Paris haben den Flüssigkeitsscanner noch nicht gekauft. Drei Tage Zeit bleibt noch, das Gerät aufzustellen. Dann läuft die Frist der EU-Kommission aus. Und den Staaten drohen Vertragsverletzungsverfahren. Denn an dem Gerät hängt der langsame Ausstieg aus den strikten Vorschriften fürs Handgepäck.

Liste bis Freitag

Bis morgen Dienstag will die Kommission Klarheit haben, welche Transitflughäfen mit den Spezialscannern ausgerüstet sind und welche nicht. Aus den eingelangten Daten wird Brüssel eine Liste erstellen, auf welchen Flughäfen die Kontrolle lückenlos funktioniert und wo nicht. Diese Liste wird bis Freitag verteilt.

Wien hat den Scanner nach Auskunft des Innenministeriums bereits pflichtgemäß aufgestellt und wird die Lockerung des Flüssigkeitsverbots ab Freitag auch umsetzen können. Eine Kommissionssprecherin bestätigte, dass Italien und Frankreich dazu noch nicht bereit sind.

Unvorhersehbare Beschränkungen

Europaparlamentarier fürchten das Chaos. Denn Passagiere aus dem EU-Ausland wissen natürlich nicht, wo sie problemlos Flüssigkeiten mit an Bord nehmen können und wo nicht. So kann es durchaus passieren, dass eine Deutsche, die aus dem Jemen nach Frankfurt fliegt, mit Zwischenstopp London ihr Mitbringsel noch in Heathrow wegwerfen muss. Eine Britin hingegen, die aus dem Jemen über Frankfurt nach London fliegt, passiert den Umsteigeflughafen Frankfurt problemlos.