Leopold Museum verpflichtet sich zu Geldzahlung

Vergleich im Restitutionsfall Romako

Die Leopold Museum Privatstiftung konnte im Fall von zwei Romako-Bildern aus der Sammlung Eisler, die von der Michalek-Kommission als restitutionswürdig erachtet worden waren, einen Vergleich mit den Erben erzielen. Die Privatstiftung verpflichtet sich zu einer "freiwilligen" Zahlung.

Mittagsjournal, 20.06.2011

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Leopold Museum

Beide Seiten zufrieden

Die Bildnisse "Schloss Greilenstein" und "Gräfin Kuefstein an der Staffelei" bleiben im Besitz der Stiftung Leopold. Diese hat sich in Vergleichsverhandlungen zu einer Zahlung an die vier rechtmäßigen Erben verpflichtet. Über die Höhe der Summe ist Stillschweigen vereinbart worden. Beide Seiten sprechen aber unisono von einer fairen und gerechten Lösung.

"Dieser Vergleich ist einer, wie ich mir das vorstelle", so Diethard Leopold. "Wir sind an die Erben herangetreten, wir haben den Standpunkt der Erben und Erbinnen verstanden. Erben und Erbinnen durch ihren Rechtsvertreter haben unseren Standpunkt verstanden und so gibt es jetzt glaub ich ein sehr gutes Gefühl."

Von Gestapo beschlagnahmt

Beide Bilder waren während der nationalsozialistischen Besetzung der Tschechoslowakei von der Gestapo beschlagnahmt worden und von der vom Kulturministerium eingesetzten Michalek-Kommission 2010 als restitutionswürdig erachtet worden - wie auch fünf im Besitz der Leopoldstiftung befindliche Schiele-Blätter aus der Sammlung Mayländer, bei denen die Leopoldstiftung nun ebenfalls einen Vergleich anstrebt.

Während sich der Bund ja letzte Woche zu einer Restitution der im Besitz der Albertina befindlichen Schiele-Blätter entschieden hat, ist die Stiftung Leopold nicht an das Rückgabegesetz gebunden. Welches für Privatstiftungen im Gegensatz zu den Bundesmuseen nicht gilt.

Schiele-Versteigerung in London

Spannend für die Stiftung Leopold wird es dann jedenfalls auch am Mittwoch. Dann wird in London bei Sotheby's das Schiele-Gemälde "Häuser mit bunter Wäsche" versteigert - wohl auch um die Kosten der Vergleichszahlungen vom Fall "Bildnis Wally" bis hin zu Anton Romako zu decken.