Neubestellung wackelt bereits wieder
Gutachter-Groteske in Causa Meinl
Das Sachverständigen-Dilemma rund um die Meinl Anlegeraffäre ist um ein weiteres skurriles Detail reicher. Vor kurzem hat ja Gutachter Fritz Kleiner seine Sachverständigen-Tätigkeit für die strafrechtlichen Ermittlungen zurückgelegt. Aber auch ein neuer Gutachter könnte nur kurz im Amt sein.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 31.12.2011
Abberufung wegen Befangenheit?
Nach dem Rückzug Kleiners musste die Staatsanwaltschaft einen neuen Gutachter bestellen, was eine weitere Zeitverzögerung bedeutet. Vor wenigen Tagen hatte deshalb das Handelsgericht, bei dem Zivilprozesse zu der Causa laufen, zur Selbsthilfe gegriffen und einen eigenen Gutachter bestellt. Doch der könnte wegen Befangenheit gleich wieder abberufen werden.
Prompter Ablehnungsantrag
Es geht um die Frage, ob die Anleger beim Verkauf von Meinl European Land (MEL)-Zertifikaten getäuscht worden sind. Weil die Ermittlungen in der Strafsache Meinl nur zäh vorankommen, hatte die zuständige Richterin am Handelsgericht vor kurzem selbst einen Gutachter beauftragt um Licht ins Dunkel der Affäre zu bringen. Denn beim Handelsgericht ist eine Zivilklage von Anlegeranwalt Michael Poduschka für 15 Anleger anhängig.
Doch auch beim Handelsgericht steht die Causa in Sachen Gutachter unter keinem guten Stern. Kaum war bekannt, dass der Wiener Sachverständige Oliver Lintner mit dem Gutachten beauftragt wurde, folgte schon ein Ablehnungsantrag der Meinl Bank. Denn Lintner sei nicht nur Sachverständiger, sondern auch Alleineigentümer und Geschäftsführer eines Wertpapierdienstleisters, argumentiert die Meinl Bank. Das Unternehmen betreute zumindest 19 Kunden, die in MEL Zertifikate Investiert haben. Das sei unvereinbar, sagt Bankchef Peter Weinzierl.
Einstweilige Verfügung
Lintner reagiert erstaunt und sagt, er habe den Auftrag des Gerichts noch gar nicht angenommen und prüfe ihn derzeit. Wegen der Vorwürfe gegen ihn stehe aber nun der Verdacht des Verstoßes gegen das Bankgeheimnis im Raum, sagt Lintner.
Beim Handelsgericht hat man jedenfalls prompt reagiert: Aus dem Weihnachtsurlaub hat die Richterin mittels einstweiliger Verfügung die Gutachtertätigkeit Lintners vorerst ruhend gestellt, sagt der Sprecher des Handelsgerichts, Alexander Schmidt. Die Richterin will nun die Argumente beider Seiten prüfen und dann entscheiden.