Patientenanwalt fordert Lösung
Wer zahlt für Rettungsflüge?
Nach Flugrettungseinsätzen bleiben Patienten immer öfter auf den Kosten sitzen - wie der Fall einer Frau in Kärnten gezeigt hat. Sie soll nun 4.000 Euro bezahlen, weil die Krankenkasse festgestellt hat, dass der Flug medizinisch nicht nötig gewesen wäre. Der Sprecher der Patientenanwälte fordert eine Lösung im Sinne der Patienten.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 25.2.2012
Patientenanwalt: Unfair und falsch
Wenn ein Notarzt den Rettungshubschrauber anfordert und die Krankenkasse danach feststellt, das wäre nicht nötig gewesen, kann es nicht sein, dass der Patient draufzahlt, sagt der Sprecher der Patientenanwälte, Gerald Bachinger. Das Problem liegt laut Bachinger darin, dass die Krankenkassen erst im Nachhinein entscheiden, ob ein Flug medizinisch notwendig war. Denn im Nachhinein könne jeder alles besser wissen. Das sei ein falscher und unfairer Zugang.
Kasse spielt Ball an Ärzte
Die Krankenkassen sehen das anders. Selbstverständlich sei es unbefriedigend, wenn die Patienten zur Kasse gebeten werden, sagt Margot Reiter von der Kärntner Gebietskrankenkasse, die im konkreten Fall die Kosten nicht übernehmen will. Aber die Notärzte müssten ihre Entscheidung genau überlegen und sich der finanziellen Folgen für den Patienten bewusst sein. Im konkreten Anlassfall hätte die Kasse den Transport mit dem Rettungswagen bezahlt, sagt Reiter.
Österreichweite Regelung gefragt
Damit, dass die Kassen erst nach einem Einsatz entscheiden, sind auch andere Anbieter nicht zufrieden, sagt etwa Gerry Foitik vom Roten Kreuz. Im konkreten Fall werde man sich um eine verträgliche Lösung bemühen, kündigt das Flugrettungsunternehmen an. Patientenanwalt und Gebietskrankenkasse fordern aber eine österreichweite Regelung. Die wurde 2010 zwar versucht, nachdem der größte Anbieter ÖAMTC den Vertrag mit dem Bund gekündigt hatte, aber seither hat wieder jedes Bundesland sein eigenes System.