Gesetz zum Arbeitnehmerschutz geht in Begutachtung

Wenn der Arbeitsplatz psychisch krank macht

Stress, Überbelastung oder Mobbing am Arbeitsplatz verursachen immer öfter immer längere Krankenstände. Um psychische Belastungen am Arbeitsplatz einzudämmen, soll jetzt das Gesetz zum Schutz von ArbeitnehmerInnen geändert werden. Für die Arbeiterkammer ist diese Änderung ein Meilenstein.

Mittagsjournal 25.5.2012

Psychische Gesundheit der Arbeitnehmer

Ob Arbeitsplätze körperlich krank machen, wird schon jetzt überprüft. Betriebe sind dazu verpflichtet, zu untersuchen, ob der Arbeitsplatz Unfallrisiken birgt oder ob Stühle und Computerbildschirme richtig eingestellt sind. Künftig muss auch kontrolliert werden, ob der Arbeitsplatz psychisch krank macht. Um diese Frage zu beantworten, sollen verschiedene Bereiche des Arbeitslebens bewertet werden, etwa ob das Arbeitstempo zu hoch ist, inwieweit Mitarbeiter ihre Arbeit selbst organisieren können, oder wie sehr sie unter Druck stehen. Das sieht der Gesetzesentwurf vor, auf den sich die Sozialpartner vor kurzem geeinigt haben. Alice Kundtner, Leiterin des Sozialbereichs in der Arbeiterkammer, sieht in dieser Entscheidung eine tragfähige Einigung.

Ein Drittel der Frühpensionen psychisch bedingt

Die Betriebe können diese Überprüfung von Arbeitspsychologen oder Arbeitsmedizinern durchführen lassen, deren Ausbildung dahingehend verbessert und verlängert werden soll. Führt ein Betrieb die Überprüfung nicht durch, drohen Verwaltungsstrafen. Die Arbeiterkammer spricht von einem Meilenstein, denn Studien würden belegen, dass in Europa bereits die Hälfte der krankheitsbedingten Arbeitsausfälle auf die eine oder andere Form von Stress in der Arbeit zurückzuführen ist. Krankenstände aufgrund psychischer Belastungen sind länger als andere krankheitsbedingte Ausfälle und psychische Belastungen sind immer häufiger der Grund für Frühpensionierungen, auch in Österreich. Laut Alice Kundtner sind in Österreich bereist 32 Prozent der Frühpensionierungen psychisch bedingt.

Prävention am Arbeitsplatz

Alice Kundtner von der Arbeiterkammer ist sicher, dass psychische Erkrankungen wie Depressionen durch schlechte Arbeitsbedingungen mit den Gesetzesänderungen reduziert werden können. Schließlich sind auch die körperlichen Erkrankungen seit Einführung der verpflichtenden Überprüfung vor 20 Jahren zurückgegangen. Auch Arbeitsunfälle gebe es seit den betreffenden Gesetzen weniger, sagt Kundtner. Außerdem haben sich die Evaluierungsmethoden psychischer Belastungen laut Kundtner in den letzten Jahre verbessert. Ein wichtiger Bereich sei auch die Prävention arbeitsbedingter, psychischer Erkrankungen. Durch die Früherkennung sollen spätere Folgen verhindert werden, denn diese seien teuer, sagt Kundtner. Der Gesetzentwurf, über die für Betriebe verpflichtende Überprüfung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz, wird nächste Woche in Begutachtung gehen, heißt es im Sozialministerium. Im Herbst soll er endgültig beschlossen werden.