Unzulässige Bearbeitungsgebühren

Hausverwaltungen kassieren zuviel

Manche Hausverwaltungen kassieren von Mietern eine monatliche Bearbeitungsgebühr für die Abwicklung der Mietzahlungen. Das ist allerdings absolut nicht zulässig, denn die Tätigkeiten einer Hausverwaltung werden ohnehin mit einem Verwalterhonorar über die Betriebskosten abgegolten.

Morgenjournal 2.6.2012

Rechtswidrige Gebühren

Sie liegen in der Regel zwischen einem und zwei Euro pro Monat und werden als Manipulationsgebühr, EDV-Gebühren, Bearbeitungsgebühren oder ähnliches bezeichnet. Manche Hausverwaltungen kassieren so, für das Verrechnen der Monatsmiete von den Mietern doppelt. Walter Rosfika, Wohnrechtsexperte der Arbeiterkammer: "Es ist eindeutig rechtswidrig. Es gibt eine ständige Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, dass die Auslagen für die Hausverwaltung, im Rahmen der Betriebskosten sowieso verrechnet werden. Dadurch sind alle Aufwendungen abgedeckt und es dürfen keine zusätzlichen Spesen verrechnet werden," erklärt Rosifka.

Gebühren können zurückgefordert werden

Zumindest in Wohnungen beim so genannten Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes, also bei Gebäuden die vor 1945n errichtet wurden und bei geförderten Neubauten, können betroffene Mieter somit derartige Zusatzgebühren über die Schlichtungsstelle von der Hausverwaltung zurückfordern. Für Walter Rosifka von der Arbeiterkammer müsste das Vorgehen von Hausverwaltungen, sogar als Betrug verfolgt und bestraft werden. Entsprechende Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft gab es bereits. Weiterverfolgt wurden sie allerdings nicht.

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