Opferpension an Heimkind

Das Bundessozialamt hat erstmals ein misshandeltes ehemaliges Heimkind als Verbrechensopfer anerkannt und entschädigt. Die 68-jährigige Salzburgerin erhält eine Opferpension. Sie wurde vor mehr als 50 Jahren in einem Kinderheim in Tirol körperlich und sexuell misshandelt. Der Fall könnte Beispielwirkung haben. Bisher wurden Missbrauchsopfer meist von Opferkommissionen unbürokratisch entschädigt. Die Opferschutz-organisation Weißer Ring kündigt an, weiteren Betroffenen einen Antrag auf Opferpension zu empfehlen. Und auch Opferanwälte halten diesen Weg für erfolgversprechend.

Abendjournal, 16.7.2012

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