Das steht im FPÖ-FPK-Kooperationsvertrag

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache bekundet grundsätzlich seine Unterstützung für die FPK, betont aber auffallend häufig, dass FPÖ und FPK zwei unterschiedliche Parteien seien. Wohl ein Versuch, an der Causa Birnbacher möglichst nicht anzustreifen. Das Verhältnis zwischen den beiden Parteien ist im Kooperationsvertrag geregelt, der vor zwei Jahren unterzeichnet wurde.

Mittagsjournal, 8.8.2012

"Wieder zuhause"

Es war ein beachtlicher politischer Coup, als FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache im Dezember 2009 die stärkste Landesgruppe des BZÖ wieder in seine Partei zurückholte. Dementsprechend euphorisch war damals die Verkündung des Zusammenschlusses durch Strache und Uwe Scheuch, der das Bündnis auf Seiten der Kärntner besiegelte. "Willkommen daheim in der freiheitlichen Heimat. Die freiheitliche Seele ist wieder komplett.", so Strache. "Ja, es tut gut, wieder zuhause zu sein. Es soll zusammenkommen, was zusammen gehört", so Scheuch.

Inhaltliche Kooperation

Es ist ein Bündnis nach Vorbild des CDU-CSU-Modells: zwei unterschiedliche Parteien, die eng kooperieren, mit der FPÖ als Mutterpartei auf Bundesebene. Besiegelt in einem knappen, drei Seiten starken Dokument, das nach monatelangen Verhandlungen im Juni 2010 unterzeichnet wurde.
Darin heißt es: "Die Parteien bleiben unverändert bestehen und werden inhaltlich kooperieren. Zur Abstimmung etwaiger offener Punkte wird ein Koordinationsausschuss eingerichtet Sollte man dort zu keiner Einigung kommen, so haben die beiden Parteiobmänner die Letztentscheidung."

Gegenseitige Kooptierung

Genau geregelt wird in dem Dokument auch die Zusammenarbeit auf Bundes- und auf Landesebene. Die Spitzen der FPK werden in den Bundesparteivorstand der FPÖ kooptiert, dürfen also an Sitzungen teilnehmen. Vice versa wird auch der Bundesparteiobmann der FPÖ wird in den Landesparteivorstand der FPK kooptiert. Ähnlich sind die Regelungen auf Landes- und Bezirksebene. Die Mitglieder der jeweiligen Gruppe bleiben in ihrer Bewegung Mitglied.

Wer wo kandidiert

Wesentlicher Punkt ist die gemeinsame Kandidatur bei Wahlen. Dazu heißt es in dem Kooperationsvertrag: "Ziel ist es bei allen künftigen Wahlgängen, insbesondere, bei Gemeinde-, Landtags-, Nationalrats- und EU-Wahlen, gemeinsam in einer einheitlichen Wahlplattform zu kandidieren. Auf Gemeindeebene bilden sich die jeweiligen gemeinsamen Listen im Wege der FPK. Eine Kandidatur von beiden Parteien in einer Gemeinde soll vermieden werden und nicht stattfinden. Auf Landesebene kandidieren die Parteien einheitlich und gemeinsam unter der Namensbezeichnung FPK. Auf Bundesebene kandidieren die Parteien in einer gemeinsamen Wahlplattform unter dem Namen Freiheitliche Partei Österreichs."

Ziel der Zusammenarbeit laut Vertrag: das freiheitliche Lager wieder näher zusammen zu führen und langfristig zu vereinen.