Patentstreit um "Griaß Di"

Die Empörung in Tirol ist groß. Eine deutsche Firma hat den Tiroler Gruß "Griaß Di" patentieren und rechtlich schützen lassen. Die zwei Wörter sind somit laut derzeitigem Rechtsstand für die nächsten zehn Jahre in deutscher Hand. Ein junger Ötztaler, der via Internet T-Shirts mit dem Aufdruck "Griaß di" verkauft, will mit Hilfe der Wirtschaftskammer das "Griaß di"-Verbot wieder zu Fall bringen.

Mittagsjournal, 10. 8. 2012

Deutsche Firma verlangt Entfernung

Seit 2007 vertreibt Philipp Reindl die "Griaß di"-T-Shirts. Jahrelang ging alles gut, bis er vor kurzem Post von der deutschen Firma Mayr&Abel aus Legau bekam, mit der Aufforderung, die T-Shirts aus dem Shop zu entfernen. "Ich hab dann gleich mit Tiroler Schläue reagiert und hab das in `Griaß eng´ umgeändert und dann ist das für mich erstmals gegessen gewesen. Und dann hab ich überlegt, eigentlich ist es schon eine Frechheit, dass man so ein alltägliches Grußwort schützen lassen kann überhaupt."

Schutz prinzipiell möglich

Prinzipiell ist das möglich, sagt Peter Puchberger, Präsident der Patentanwaltskammer: "Ich kann nicht von vornherein sagen, dass das Wort `Griaß di´ grundsätzlich schutzunfähig sein muss. Es handelt sich hier um eine europäische Marke, die ja im gesamten Gebiet der Europäischen Union vielleicht Verwendung finden soll. Es wird ein englischsprachiger oder französischsprachiger Konsument mit dem Wort vielleicht überhaupt nichts verbinden."

Allerdings gilt der Schutz nur mit Einschränkungen.
Puchberger: "Ein grundsätzlicher Schutz für einen Begriff gibt es nicht, sondern immer nur im Zusammenhang mit der im Markenregister dann vermerkten Ware oder Dienstleistung."

Unklare rechtliche Situation

Für den aktuellen Fall heißt das: Die Grußformel "Griaß di" ist nur für die Warengruppe Bekleidungsstücke geschützt. Auf Tassen beispielsweise könnte man sie weiterhin aufdrucken.
Es kam schon öfter vor, dass jemand versucht hat, Grußformeln zu schützen, sagt Patentanwalt Puchberger: „Bonjour und Ciao, es gibt also schon einige Entscheidungen zu Grußformeln, die darauf hindeuten, dass solche Grußformeln vielleicht doch nicht schutzfähig sind. Aber das ist immer vom Einzelfall abhängig und bedarf der Überprüfung der entscheidenden Behörden."

Anfechtung hat gute Chancen

Einer Anfechtung der Marke "Griaß di" gibt Puchberger durchaus Chancen. "Das kann Erfolg haben, aber wie gesagt, man muss abwarten, wie das letztendlich wirklich ausgeht."

Wie dem auch sei: Der Ötztaler Unternehmer Philipp Reindl wirkt von der ganzen Aufregung um seine T-Shirts mehr amüsiert als verärgert. "Seit dem läutet die ganze Zeit das Telefon, am Anfang nur österreichweit, aber seit gestern ist es auch der deutsche Rundfunk, die deutsche Medienlandschaft ist draufgekommen: Stern.de, in der Bild war ein kurzer Bericht und im Bayrischen Rundfunk und der ARD. Ich hätte nie gedacht, dass aus so einer kleinen Sommerlochfüllergeschichte, ein riesen Rummel entsteht." Dem Verkauf seiner T-Shirts hat es auch nicht geschadet. Der Erlös, betont Reindl, soll Waisenkindern in Uganda zu Gute kommen.