Verwirrung um Online-Datenregister

Forschungseinrichtungen, Versicherungen, Unternehmensberater: Sie alle müssen die Verarbeitung von Personendaten registrieren. Seit eineinhalb Monaten müssen Unternehmen und Behörden ihre Datenverarbeitungen online anmelden. Seitdem gibt es laufend Anfragen bei Datenschutzvereinen. Bis zu 70 Prozent der Unternehmen haben ihre Datenverarbeitungen gar nicht registriert, schätzt die ARGE Daten.

Morgenjournal, 20.10.2012

Neue Meldung im Internet

Versicherungen speichern die Schadensmeldungen. Spitäler verwalten Patientendaten und Unternehmensberater haben Hintergrundinformationen über Firmen in ihrer Datenbank. Diese Datenverarbeitungen müssen gemeldet werden und zwar beim Datenverarbeitungsregister der Datenschutzkommission. Bis jetzt ist diese Anmeldung brieflich oder per Fax erfolgt. Seit September gilt die Online-Anmeldung.

Kompliziertes Konzept verärgert Chefs

Doch hier gibt es Schwierigkeiten, sagt der Experte für Datenschutzrecht Michael Löffler von der E-Commerce Monitoring GmbH: "Ein großes Problem stellt der Zugang zum Datenverarbeitungsregister dar. Wir haben festgestellt, dass das Konzept der Bürgerkarte Schwierigkeiten bereitet."

Denn der Unternehmer selbst müsse sich zuerst eine Bürgerkarte besorgen, die Vollmachten für das Unternehmen einholen und diese Vollmachten dann an den jeweiligen Mitarbeiter weitergeben. Dieser Aufwand sorge derzeit für Ärger bei vielen Chefs, sagt Löffler.

Betroffen sind alle Unternehmen und Behörden, die sogenannte personenbezogene Daten verarbeiten. Firmen, die Datenanwendungen bereits registriert haben, müssen diese aber nicht nochmals melden. Wenn man personenbezogene Daten gewerbsmäßig speichert und nicht meldet, dann droht eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von bis zu 10.000 Euro.