Verfassungsrichter prüfen Anti-Terror-Datei

Dürfen die deutschen Sicherheitsbehörden ihre Kenntnisse über Terrorverdächtige und deren Kontaktpersonen in einer Liste speichern, und das, ohne die Betroffenen darüber zu informieren? Darüber wird seit heute Vormittag am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt.

Mittagsjournal, 6.11.2012