VfGH kippt Grunderwerbssteuer
Verfassungsgerichtshof hat die Bemessung der Grunderwerbssteuer als verfassungswidrig aufgehoben. Der Grund ist einmal mehr, dass die Steuer für einen Teil der Transaktionen nach dem Verkehrswert und für den anderen Teil nach dem veralteten Einheitswert berechnet wird.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 18.12.2012
Ungerchtfertige Ungleichbehandlung
Diese Ungleichbehandlung ist nach Ansicht der Höchstrichter nicht gerechtfertigt. Sie führte schon zu einer Reihe von Aufhebungen, nämlich der Schenkungs-, Erbschafts-, Stiftungseingangssteuer sowie zuletzt der Grundbucheintragungsgebühr. Der Gesetzgeber hat bis 31. Mai 2014 Zeit zur Reparatur - offenbar mit Blick auf das Wahljahr 2013 eine ungewöhnlich lange Frist.
Vorratsdatenspeicherung: Fall für EuGH
In einer weiteren Angelegenheit schaltet der Verfassungsgerichtshof den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein, nämlich in der Frage der Vorratsdatenspeicherung. Der Anlass waren österreichischer Anträge, die bei den Verfassungsrichtern Bedenken auslösten, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung dem in der EU-Grundrechtecharta verankerten Grundrecht auf Datenschutz widersprechen könnte. Deshalb wurden dem EuGH Fragen zur Vorab-Entscheidung vorgelegt.
Anlass dafür sind Anträge der Kärntner Landesregierung, eines Angestellten eines Telekommunikationsunternehmens, sowie zusammengefasst von mehr als 11.000 Privatpersonen gegen das österreichische Telekommunikationsgesetz über die Vorratsdatenspeicherung. Dieses Verfahren wird mit dem Vorlagebeschluss an den EuGH unterbrochen, es bleibt aber bis auf Weiteres in Kraft. Denn der VfGH kann es nicht von sich aus vorläufig außer Kraft setzen. (Text: APA, red.)