Mehr Gehalt für EU-Beamte
EU-Beamte dürfen sich im nächsten Jahr über eine satte Gehaltssteigerung um mehr als sieben Prozent freuen. Grund dafür ist der Ausfall einer bisher gezahlten Solidarabgabe. Die Mitgliedstaaten haben sich bis zuletzt nicht einigen können, diese mit Jahresende auslaufende Abgabe zu verlängern.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 21.12.2012
Keine Abgabe mangels Einigung
Es ist ein Zuckerl für EU-Beamte zum Jahresende, mit dem sie wohl selbst nicht mehr gerechnet haben. Seit 2004 zahlen sie auf ihre Gehälter eine Solidarabgabe von 5,5 Prozent. Als Ausgleich für steigende Sozialausgaben war das gedacht - mit Ablaufdatum 2012. Die Mitgliedstaaten hätten die Abgabe einstimmig verlängern müssen, konnten sich darauf aber nicht einigen, sagt Kommissionssprecher Frederic Vincent. Belgien und Luxemburg wollten bei der eigentlich angestrebten Erhöhung der Solidarabgabe auf sechs Prozent nicht mitmachen. Schließlich beherbergen sie das Gros der EU-Beamten, deren Kaufkraft damit teilweise erheblich steigt. Bei einigen Beamten macht der Wegfall der Abgabe monatlich mehrere Hunderter aus.
Die Bandbreite ist allerdings groß. Für das meist umfangreiche und anspruchsvolle Arbeitspensum in mehreren Sprachen gibt es auch ansehnliche Entlohnung. Die Gehälter der EU-Beamten reichen von 2.600 Euro im Monat bis 18.000 für Generaldirektoren mit mehreren Dienstjahren. Dazu kommen Zulagen, zum Beispiel für den Dienst im Ausland.
Plus 1,7 Prozent Gehaltserhöhung
Neben der wegfallenden Solidarabgabe sollen die EU-Beamten heuer auch ein Gehaltsplus von 1,7 Prozent bekommen. Die orientiert sich an den Gehaltsveränderungen in acht Ländern und berücksichtigt sowohl satte Zuwächse wie in Deutschland als auch Gehaltskürzungen wie in Spanien und den Niederlanden. Einige Staaten haben von der EU-Kommission gefordert, das Gehaltsplus unter Hinweis auf die Krise auszusetzen. Drastische Kürzungen an Personal und Gehältern bis zum Jahr 2020 im Ausmaß von einer Milliarde Euro scheiterten ebenfalls an der Uneinigkeit der Mitglieder.
Klage und Gegenklage
Das letzte Wort dürfte bei den Gehaltssteigerungen allerdings noch nicht gesprochen sein. Das dürfte wohl der Europäische Gerichtshof haben. Schon im Vorjahr haben die Mitgliedstaaten die Kommission verklagt, weil die die Gehälter nicht einfrieren wollte. Die Kommission hat mit Gegenklage geantwortet, weil die Staaten nicht gemäß den Regelungen zahlen wollen. Die Entscheidung ist ausständig. Dass die EU-Richter gegen die Beamten entscheiden, wäre allerdings ein Novum.