Küssel-Prozess: Warten auf Urteile

Im Prozess um die Neonazi-Homepage "alpen-donau.info" dürften die acht Geschworenen am späten Abend ihr Urteil fällen. Dem Hauptangeklagten Gottfried Küssel und zwei weiteren Angeklagten drohen zehn, unter Umständen sogar zwanzig Jahre Haft. Am Nachmittag forderten die Verteidiger drei Freisprüche, der Staatsanwalt verlangte dagegen in seinem Plädoyer drei Mal langjährige Haftstrafen.

Abendjournal, 10.1.2013

Küssel-Anwalt: "Kein einziger Beweis"

Von rassistischen, fremdenfeindlichen und menschenverachtenden Inhalten auf Basis nationalsozialistischen Gedankenguts spricht die Anklage. Aber Michael Dohr, der Anwalt des schon mehrfach verurteilten Gottfried Küssel, sagt: "Der Anklage ist es nicht gelungen, einen einzigen Beweis zu führen, dass Herr Küssel tatsächlich Betreiber der Homepage gewesen ist."

Dass die beiden Mitangeklagten auf die Neonazi-Homepage Zugriff hatten, gilt hingegen als erwiesen. Die Polizei konnte die Daten ihrer Computer auswerten. Dennoch plädierten auch ihre Anwälte auf unschuldig, es gebe keinen Nachweis, dass sich die beiden nationalsozialistisch wiederbetätigt hätten.

Staatsanwalt: "Küssel ist Leitfigur der rechten Szene"

Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter hingegen bezeichnet Küssel als Leitfigur der rechten Szene und als Auftraggeber der Homepage, und die anderen beiden Angeklagten als Administrator und als redaktionell Verantwortlichen.

Der Staatsanwalt fordert die Ausschöpfung des Strafrahmens von zwanzig Jahren wegen besonderer Gefährlichkeit der Angeklagten. Weil es ein politischer Prozess ist, entscheiden heute keine Berufsrichter, sondern acht Geschworene.