Sexualstrafrecht ohne Po-Grapschen

Im innerkoalitionären Streit über die Strafbarkeit von Po-Grapschen hat sich die ÖVP durchgesetzt. Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) hatte verlangt, dass Po-Grapschen auch strafrechtlich verfolgt wird. Die aktuelle Regierungsvorlage aus dem Justizministerium von Beatrix Karl (ÖVP) sieht das aber nicht vor. Das Papier soll kommende Woche im Ministerrat beschlossen werden und mit 1. Juli in Kraft treten.

Gabriele Heinisch-Hosek und  Beatrix Karl

(c) Techt, APA

Abendjournal, 2.5.2013

Warum die SPÖ nachgab

Hätte man darauf bestanden, dass Po-Grapschen strafrechtlich verfolgt wird, dann wäre die ganze Novelle gefährdet gewesen. So begründet man im SPÖ-Frauenministerium, weshalb man in diesem Punkt nachgegeben hat. Das ÖVP-geführte Justizministerium wollte hier keine strafrechtliche Verfolgung. Die Begründung: Im Verwaltungs- und Zivilrecht gebe es ausreichend Möglichkeiten dagegen vorzugehen. Eine Haltung, die auch innerhalb der Volkspartei nicht ganz unumstritten war.

Das findet sich nun in der Regierungsvorlage: Das neue Sexualstrafrecht sieht unter anderem höhere Strafen bei Sexualdelikten vor sowie Verschärfungen bei besonders schwerem sexuellen Kindesmissbrauch. Strengere Regeln gibt es auch beim Grooming, das ist die Anbahnung sexueller Kontakte zu Minderjährigen im Internet. Und der Strafrahmen bei Zuhälterei wird von einem auf zwei Jahre erhöht.