Opposition will verpflichtende Volksbefragung

Die Opposition will eine Pflicht-Volksbefragung nach Volksbegehren. Unter FPÖ, Grünen, BZÖ und Team Stronach herrscht dabei ungewöhnliche Einigkeit: Wenn ein Volksbegehren eine bestimmte Stimmenanzahl erreicht und danach nicht umgesetzt wird, dann soll darüber eine verpflichtende Volksbefragung abgehalten werden. Das umstrittene Thema verpflichtende Volksabstimmung ist vorerst ausgeklammert.

Mittagsjournal, 27.5.2013

Ohne Umsetzung: Volksbefragung

Erhält ein Volksbegehren die Unterstützung von vier Prozent der Wahlberechtigten der letzten Nationalratswahl, dann ist darüber bei Nichtumsetzung eine Volksbefragung durchzuführen. So lautet der Kern des Oppositionsvorschlags. Praktisch würde das mangels Umsetzung eine Volksbefragung nach jedem Volksbegehren ab etwa 250.000 Unterschriften bedeuten. Herbert Scheibner hat für das BZÖ am gemeinsamen Oppositionsvorschlag und an den nun vorgelegten Präzisierungen dazu mitgearbeitet. Er erläutert: "Es geht ja hier um Gesetzestexte, und wenn dieser Gesetzestext, der vorgeschlagen worden ist im Volksbegehren nicht umgesetzt ist, dann kommt es zu einer Volksbefragung, es sei denn, die Proponenten wünschen das nicht, weil sie der Meinung sind, dass die Initiative auch anderweitig umgesetzt werden kann."

"Erstaunliche" Einigung

Noch vor einer Woche hat Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) der Opposition ausgerichtet, sie müsse dringend zu einer Einigung kommen. Denn ein gemeinsamer Vorschlag über Volksbegehren lag zwar am Tisch, aber für einen konkreten Gesetzesvorschlag waren wesentliche Fragen unbeantwortet. Nun haben FPÖ, Grüne, BZÖ und das Team Stronach eine solche Einigung auch über Detailfragen erzielt. Harald Stefan von den Freiheitlichen: "So erstaunlich das ist, hat sich herausgestellt, dass wir untereinander zu einer Einigung gekommen sind. Der wesentliche Punkt ist, dass Volksbegehren, wenn dieser Kompromiss umgesetzt wird, eine echte Konsequenz haben und nicht wie bisher im Parlament nur zu Grabe getragen werden."

Grundrechte ausgenommen

Für die Grünen war Verfassungssprecherin Daniela Musiol am Zustandekommen des gemeinsamen Vorschlags beteiligt. Wesentlich ist aus Ihrer Sicht auch, welche Themen von verpflichten Volksbefragungen auszunehmen sind: "Also natürlich kann nicht eine Initiative, die Menschenrechte oder die Grundrechte verletzt, hier dann entsprechende Gesetze nach sich ziehen. Das ist im Parlament nicht möglich, und das soll auch durch Volksinitiative nicht möglich sein."

Auch TS geht mit

Auch die vierte Oppositionspartei, das Team Stronach (TS), trägt nach anfänglicher Skepsis den gemeinsamen Oppositionsvorschlag mit. Christoph Hagen vom Team Stronach: "Das ist jetzt ein erster Schritt in die richtige Richtung. Und nachdem es in die richtige Richtung geht, gehen wir mit."
Ein entsprechendes Schreiben mit den Detailvorstellungen der Opposition - konkret: mit Antworten auf einen Fragenkatalog des Legislativdienstes des Parlaments - wurde bereits abgeschickt. Nun sind die Regierungsparteien am Zug: Der nächste Verfassungsausschuss des Nationalrats tagt am 4.Juni.