Einkommensberichte: Viele Firmen säumig

Seit zwei Jahren müssen Unternehmen offenlegen, wie viel ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verdienen. Damit sollen die Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern kleiner werden. Doch nicht alle Betriebe legen die Einkommensberichte vor, hat gestern Abend ein Treffen der Sozialpartner mit Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) gezeigt. Die Ministerin fordert nun Strafen für die säumigen Firmen.

Morgenjournal, 28.5.2013

Strafen für Säumige gefordert

Betriebe ab 250 Mitarbeitern sind gesetzlich dazu verpflichtet, Einkommensberichte zu erstellen. Nicht alle, konkret elf Prozent, tun das auch, sagt Heinisch-Hosek. Legen die Unternehmen die Berichte nicht vor, passiert allerdings nichts. Heinisch-Hosek denkt deswegen laut über Sanktionen nach, und zwar Verwaltungsstrafen je nach Anzahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Als Beispiel nennt Heinisch-Hosek Schweden, wo säumige Betriebe um die 50.000 Euro Strafe zahlen müssen. Sanktionen könnten allerdings erst in der nächsten Legislaturperiode kommen.

Genauere Berichte

Verbesserungsbedarf sieht Heinisch-Hosek aber auch in der Gestaltung der Berichte. Derzeit müssen die Unternehmen in anonymisierten Daten angeben, wie viele Frauen und Männer in den verschiedenen Gehaltsgruppen eingestuft sind und wie hoch das Durchschnittseinkommen in der jeweiligen Gruppe ist. Für die Frauenministerin sind diese Angaben noch nicht aussagekräftig genug. Zu überlegen sei, ob auch Überstunden und Zulagen extra ausgewiesen werden. Man könnte dann besser differenzieren, wo die Unterschiede liegen, sagt Heinisch-Hosek.

Geringe Fortschritte

Die Einkommensberichte sollen für mehr Transparenz und damit für mehr Gerechtigkeit bei den Gehältern sorgen. Laut Rechnungshof hat 2011 eine vollzeitbeschäftigte Frau im Schnitt noch immer um fast 20 Prozent weniger verdient als ein vollzeitbeschäftigter Mann. Durch die Berichte habe sich die Einkommensschere schon etwas geschlossen, meint die Frauenministerin: "Es hat sich schon etwas getan, im Drei- bis Fünf-Prozentbereich. Aber das ist noch lange nicht so wie ich das gerne möchte." Die Frauenberichte seien der innerbetriebliche Startschuss für Frauenfördermaßnahmen.

Ab 2014 müssen auch kleinere Betriebe ab 150 Mitarbeitern Einkommensberichte erstellen, 60 Prozent aller Arbeitnehmer sind dann davon erfasst. Zugang zu den Berichten hat der Betriebsrat, und über ihn können auch die Mitarbeiter Einsicht nehmen.