Nichtraucherschutz: Höhere Strafen
Weniger Anzeigen, dafür mehr und vor allem höhere Strafen. Das ist die Bilanz zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie, die Ö1 exklusiv zum heutigen Welt-Nichtrauchertag vorliegt. Seit Mitte 2010 müssen größere Lokale einen abgetrennten eigenen Raucherraum haben. Verstöße dagegen werden meist mit Strafen von 3.000 bis 10.000 Euro geahndet. Nicht zuletzt das schrecke viele Gastronomen mittlerweile offenbar ab, sagt der Nichtraucher-Ombudsmann im Gesundheitsministerium.
8. April 2017, 21:58
(c) APA
Mittagsjournal, 31.5.2013
Knapp ein Drittel weniger Anzeigen
Blauer Dunst und Gestank, obwohl man im Nichtraucher-Raum sitzt. Geöffnete Türen zwischen Raucher- und Nichtraucherbereich sind der Hauptgrund für Anzeigen nach dem Nichtraucherschutzgesetz. Knapp 3.000 Anzeigen hat es 2012 gegeben, um ein Drittel weniger als 2011. 2010, im ersten Jahr in dem gestraft wurde, waren es noch knapp 5.000.
Gründe für diesen Rückgang gebe es viele, sagt der Ombudsmann für Nichtraucherschutz im Gesundheitsministerium, Franz Pietsch. Dazu würden das Auslaufen der Übergangsregelung und höhere Strafen gehören, aber auch, dass die betroffenen Gastronomiebetriebe mehr und mehr gesetzeskonform vorgehen.
Viele Verfahren schon im Vorfeld "abgefangen"
Resignation bei Nichtrauchern könnte beim Rückgang der Anzeigen aber ebenso eine Rolle spielen wie eine erhöhte Sensibilität bei den Behörden.
Wenn den Organen etwa bei Gewerbeverfahren oder auch lebensmittelrechtliche Kontrollen Mängel im Zusammenhang mit dem Nichtraucherschutz auffallen würden, so Pietsch, würden die betroffenen Gastronomiebetriebe entweder belehrt oder abgemahnt. Somit würden einige Verfahren in Sachen Verletzung des Nichtraucherschutzes erst gar nicht entstehen, sagt Pietsch.
Deutlich höhere Strafen als 2010
Einen weiteren Rückgang bei den Anzeigen gibt es seit Jahresanfang, das zeigt ein Rundruf in den Landeshauptstädten. Bestätigt wird dadurch auch der zweite Trend aus dem Vorjahr, nämlich dass die Strafen deutlich gestiegen sind - bis zum sechs- oder zehnfachen, erklärt Pietsch: "Während 2010 noch Strafen in der durchschnittlichen Höhe von 100, 300 Euro verhängt worden sind, sind es 2012 bereits 3.000, 5.000." Die Höchstgrenze hätte demnach bei etwa 10.000 Euro gelegen.
Das liege daran, dass der Strafrahmen mehr und mehr ausgeschöpft wird, weil viele Wirte trotz vorheriger Abmahnungen nicht bereit sind, zu handeln, die Strafen im Wiederholungsfall steigen und einzelne unbelehrbare Wirte auch schon zusperren mussten. "Wir haben bereits erste rechtskräftige Konzessionsentzugsverfahren", bestätigt der Ombudsmann für Nichtraucherschutz.
Im Osten viel mehr Anzeigen als im Westen
Nicht nur die Strafhöhe ist im Vorjahr gestiegen, sondern auch die Anzahl der Strafen: 1.300 nach etwas mehr als 1.100 im Jahr 2011. Insgesamt zeigt sich laut Peitsch dabei ein deutliches Ost-West-Gefälle.
In Vorarlberg und Tirol gebe es deutlich weniger Anzeigen als in Wien, wo knapp die Hälfte aller nach dem Tabak-Gesetz erfolgenden Anzeigen wegen Missachtung des Nichtraucherschutzbestimmungen zu bearbeiten sind. Pietsch führt das zum Beispiel darauf zurück, dass in Tourismusregionen die Bereitschaft, die entsprechenden Regelungen in Österreich einzuhalten, größer sei, weil Touristen strenge Nichtraucherschutzbestimmungen in ihren Heimatländern gewohnt sind.
Die Schutzbestimmungen beziehungsweise ein Mangel daran sind es auch, mit denen der Ombudsmann immer wieder konfrontiert ist. In Österreich seien die Vorschriften im Vergleich zu den Nachbarländern nicht stark genug. Dies, so Pietsch sei die Kritik, die am häufigsten an ihn herangetragen werde.