Hochwasser: Bauen in Roten Zonen möglich

In besonders gefährdeten Gebieten, in den roten Zonen, darf ungestraft gebaut werden. Es ist zwar grundsätzlich verboten. Aber wenn der Bürgermeister trotzdem eine Baugenehmigung gibt, kann das niemand verhindern, und es bleibt auch ohne Folgen, zumindest bisher. Jeder der das ändern will, muss sich der Frage stelln, was tun mit Land, das schon als Bauland gewidmet ist, aber in einer roten Zone liegt?

Mittagsjournal, 10.6.2013

NÖ widmet einfach zurück

Ist eine Fläche bereits als Bauland gewidmet, dann kann man diese Widmung nicht so ohne weiteres wieder zurücknehmen, denn dadurch verliert der Grund an Wert. Will der Besitzer sein Baurecht nützen und tatsächlich ein Gebäude errichten, dann gibt es grundsätzlich keine gesetzliche Handhabe, um einen Neubau zu verhindern. Trotzdem haben sich einige Bundesländer zu dieser radikalen Regelungen entschlossen, erklärt Arthur Kanonier, Professor für Raumplanung an der Technischen Universität Wien. Bei Rückwidmungen stellt sich allerdings die Frage einer Entschädigung: "Wer zahlt für diesen Wertverlust, der entstanden ist, weil es ja schon einmal gewidmet war und auch die Planungsbehörde gesagt hat, dass das eigentlich als Bauland geeignet ist und diese Neueinschätzung dazu führt, dass die Nutzung zurück genommen wird. Da gibt es unterschiedliche Modelle. Niederösterreich sagt etwa, dass es entschädigungslos zurück zu widmen ist. Andere Bundesländer gehen da nicht so weit oder haben keine spezifischen Bestimmungen."

Klagen wären möglich

Auch wenn es in solchen Fällen offenbar noch keine Klagen gegeben hat, hält Kanonier dieses Vorgehen für nicht unproblematisch: "Glücklich bin ich mit dieser Entscheidung auch nicht, weil hier das Risiko der Neueinschätzung einer Liegenschaft allein der Grundeigentümer tragen muss."
Wird ein Neubau trotzdem erlaubt, kann die Baubehörde Auflagen erteilen, zum Beispiel, dass Wohnräume erst in einer bestimmten Höhe errichtet werden dürfen. Noch schwieriger ist die Situation, wenn in den roten Zonen bereits Gebäude errichtet worden sind. Raumordnungsprofessor Kanonier: "Da kann natürlich das Raumordnungsrecht vergleichsweise wenig machen. Vielleicht im Baurecht, nachträgliche Auflagen, wenn man das vermeiden will, wären wohl Schutzbauten die einzige Variante."

Seit 2002 wird in Roten Zonen nicht gebaut

Rote Zonen werden in Österreich seit 1975 ausgewiesen, die Umsetzung hat dann noch einmal Jahre gedauert. Bauten aus den 60er, 70er und 80er Jahren stehen daher vielfach auf gefährdetem Terrain. Lawinenschutz- oder Wildbachverbauung kann diese roten Zonen wieder ändern, Überarbeitet wird nach Bedarf, erklärt der Raumordnungs-Professor: "Da muss man sagen, da ist in den letzten Jahren sehr viel passiert. Das war ja auch 2002 und 2005 ein großes Defizit, dass das noch nicht vollständig vorgelegen ist, da gab es aber massive Bemühungen, dass man hier inzwischen genau weiß, wo die Gefährdungsgebiete liegen." Dadurch sei großer Handlungsbedarf für Gemeinden und Baubehörden entstanden, so Kanonier. Neues Bauland ist in roten Zonen seit dem Jahrhunderthochwasser 2002 übrigens nicht mehr gewidmet worden, betont man beim Gemeindebund.