Verbesserungen in der Untersuchungshaft

Nach der massiven Kritik an den Zuständen in der Jugendhaft setzt das Justizministerium nun eine Task Force "Untersuchungshaft Jugendliche" ein. Die Arbeitsgruppe soll sich um Verbesserungen für jugendliche Tatverdächtige bemühen.

Abendjournal, 10.07.2013

Sektionschef Michael Schwanda im Gespräch mit Barbara Reichmann

Betreute Wohngemeinschaft statt Gefängnis

Wenn ein Jugendlicher in Untersuchungshaft muss, soll zuerst geprüft werden, ob er wirklich ins Gefängnis soll, oder ob man ihn in einer betreuten Wohngemeinschaft unterbringen kann, sagt Michael Schwanda, Sektionschef für Strafvollzug im Justizministerium. Er leitet die Task Force "Untersuchungshaft Jugendliche": "Jetzt sollen einmal generelle Maßnahmen vorgesehen werden, wo wir uns dann leichter tun und auch mehr Plätze zur Verfügung haben, um hier die Jugendlichen, wo die Untersuchungshaft durch ein gelinderes Mittel einer Unterbringung ersetzt werden kann, dass die eben auch in derartigen Einrichtungen untergebracht werden können."

Erbgebnis im September

Außerdem sollten Vertreter der Jugendgerichtshilfe oder der Kinder- und Jugendanwaltschaft bereits sofort nach der Festnahme eines Jugendlichen beigezogen werden, so Schwanda. Auch dass es zu wenig Personal im Strafvollzug gibt, betont der Sektionschef: "Dass der Personalstand der Justizwachebediensteten in den letzten Jahren annähernd gleich geblieben bzw. gesunken ist, die Zahl der Häftlinge sich aber kontinuierlich noch oben entwickelt hat." Er sagt, dass man zumindest 10 Prozent mehr Personal benötigen würde. Kommenden Dienstag startet die Task Force. Bis September soll ein Maßnahmen-Paket vorliegen, dass die Situation jugendlicher Untersuchungshäftlinge verbessern soll.