Diskriminierung in Bosnien: EU droht

Wer nicht einer der drei Staatsvölker Bosniaken, Serben und Kroaten angehört, wird in den bosnischen Staatsinstitutionen weiter diskriminiert. Die von den drei Volksgruppen dominierte Politik Bosniens kann sich nämlich nicht darauf verständigen, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Aufhebung des ethnischen Proporzes umzusetzen. Die EU droht nun mit der Streichung von Beihilfen.

Abendjournal, 10.10.2013

Urteil aus 2009

Bisher können sich um das Staatspräsidium ausschließlich die Vertreter der drei Staatsvölker - Bosniaken (Muslime), Serben und Kroaten - bewerben. Dagegen hatten der Jude Jakup Finci und der Rom Dervo Sejdic geklagt und vom Menschenrechtsgericht Recht erhalten. Doch das Urteil aus dem Jahr 2009 ist nach wie vor nicht umgesetzt. Wie heute aus EU-Kommissionskreisen nach einem hochrangigen Treffen von EU-Erweiterungskommissar Stefan Füle mit bosnischen Politikern in Brüssel verlautete, will die Brüsseler Behörde die Vorbeitrittshilfen für 2013 für Bosnien-Herzegowina um 54 Prozent reduzieren, das heißt um 47 Millionen Euro.

Außerdem verlangt die EU-Kommission von Bosnien die Erfüllung einer weiteren Bedingung, damit die Vor-Beitrittshilfen weiter fließen können. Das Land müsse einen Koordinierungsmechanismus für EU-Fragen schaffen, um in Brüssel mit einer Stimme zu sprechen, hieß es in Kommissionskreisen.
(Text: APA, Red.)