Verstöße gegen Wahlwerbung-Obergrenze
15 Anzeigen muss der Parteien-Transparenz-Senat behandeln, weil die Parteien möglicherweise die selbstgesetzte finanzielle Obergrenze für Wahlwerbung missachtet haben. Heute tritt der Senat zusammen und entscheidet über einige dieser 15 Fälle. Treffen könnte es alle Parteien.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 31.10.2013
Querfinanzierungen, Großspenden, unerlaubte Wahlwerbung
Die Wahlkampf-Finanzierung aller Parlaments-Parteien steht zur Diskussion, gegen alle sechs und das mittlerweile ausgeschiedene BZÖ liegen Anzeigen vor - wegen möglicher Verstöße. In den meisten Fällen geht angebliche Quer-Finanzierungen zwischen den Parlaments-Klubs und den Parteien. Wenn es sich dabei um Partei-Spenden handeln sollte, wäre das verboten. Bei den anderen Anzeigen geht es auch um mögliche Regel-Verstöße gegen das Wahlkampf-Finanzierungs-Gesetz, etwa nicht korrekt gemeldete Großspenden, die Aktivitäten eines Personenkomitees oder unerlaubte Wahlwerbung - etwa in einem Kindergarten.
Sanktionen nur gegen Funktionäre
In all diesen angezeigten Causae tagt der Parteien-Transparenz-Senat, der extra für solche Anzeigen geschaffen wurde, die Wahlkampf-Finanzierungs-Praktiken prüft und gegebenenfalls auch ahnden soll. Der Vorsitzende dieses Senats, Ludwig Adamovic, der frühere Präsident des Verfassungsgerichts, wollte vor der Sitzung nichts sagen, hat aber vor Mitte Oktober angekündigt, dass es heute schon die ersten Entscheidungen geben könnte. "Dass schon alles entschieden wird, halte ich aber für eher unwahrscheinlich", so Adamovic
Sollten Verfehlungen festgestellt werden, könnte es aber nur Sanktionen gegen verantwortliche Funktionäre geben, Geldstrafen bis zu 20.000 Euro. Weit höhere Geldbusen gegen die Parteien würden erst später verhängt, wenn der Rechnungshof die Bilanzen der Parteien genau geprüft hat.